Einladung zur Sitzung des Ausschusses
für Infrastruktur und Wirtschaft
Sitzungstag: Donnerstag, 12.01.2023
Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr
Treffpunkt: Alte Schule Hilders, Schulstraße 2
Öffentliche Tagesordnung:
1.) Bauleitplanung Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss
Bebauungsplan "Fabrikstraße", OT Batten
2.) Festlegung standardisierter Prozesse bei Entscheidung
und Abwicklung von Bauvorhaben und Beschaffungen
3.) Verschiedene
TOP Nr. 1
Beratung und Beschlussfassung über die Bauleitplanung Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss Bebauungsplan "Fabrikstraße", OT Batten
Sachverhalt
Erläuterung
Der Vorhabenträger und Eigentümer der Grundstücksflächen des Plangebietes im OT Batten beabsichtigt die Ausweisung neuer Wohnbauflächen zur Errichtung von Einzel-, Doppel- oder Reihenhäusern am östlichen Ortsrand im Ortsteil Batten. Hierfür wurde vom Eigentümer / Vorhabenträger, Herr Wolfgang Regler, Giebelrainer Weg 11 in 36157 Ebersburg, ein Antrag zur Aufstellung des Bebauungsplans „Fabrikstraße“ gestellt. Die Kosten für das Verfahren sowie die Erschließung des Gebietes werden vom Eigentümer / Vorhabenträger getragen und vertraglich mit der Marktgemeinde Hilders geregelt.
Ziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Übersichtskarte zu entnehmen. Der Planbereich umfasst eine Fläche von insgesamt 5.794 m² (0,58 ha) der nachfolgenden Grundstücke der Gemarkung Batten: - Flur 8, Flurstück 41/13 teilweise sowie Flurstück 41/14 und 41/4 vollständig.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Fabrikstraße“ erfolgt im Regelverfahren.
Im Rahmen des Verfahrens ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Sachstandsbericht
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll eine Weiterentwicklung der bestehenden Siedlungsbebauung am östlichen Ortsrand des Ortsteils Batten erfolgen. Grundsätzlich ist es anzustreben die Siedlungs-entwicklung der Gemeinden und Städte in die vorhandene Siedlungs-struktur und Landschaft einzufügen und wenn möglich, bereits begonnene Ortsstrukturen harmonisch fortzuführen. Durch die Ausweisung neuer Wohnbauflächen soll dem Vorhabenträger und Eigentümer der Flächen ermöglicht werden, die Flächen für neue Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser zu erschließen und diese zu vermarkten. Das Plangebiet wird bereits westlich und nördlich durch die bestehende
Bebauung begrenzt. Weiterhin grenzt das Plangebiet südlich an die „Fabrikstraße“ an und kann darüber erschlossen werden. Das Plangebiet ist daher für eine weitere Siedlungsentwicklung prädestiniert. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 5.794 m², wobei ca. 5.100 m² als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden sollen und ca. 695 m² als öffentliche Straße. Das Maß der baulichen Nutzung und die Gestaltung der Gebäude soll sich hier im Plangebiet an die orttypische Bebauung im Ortsteil Batten orientieren, um sich so in das Siedlungsbild einzufügen.
Im rechtkräftigen Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich als gemischte Baufläche ausgewiesen. Die Unterlagen wurden durch das Planungsbüro KH Planwerk nochmals überprüft und überarbeitet.
Eine Prüfung des Bauamtes Hildes hat ebenfalls stattgefunden.
Es müssen zwei Beschlüsse gefasst werden.
Der Gemeindevorstand hat vorher darüber beraten.
Der Ausschuss wird gebeten, sich hierzu zu beraten und der Gemeindevertretung die Fassung der Beschlüsse zu empfehlen.
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Der Ausschuss für Infrastruktur und Wirtschaft ist zu befassen mit
- Baumaßnahmen der
Gemeinde (Planung / Überwachung)
- Infrastrukturfragen (inkl. IKEK)
- Tourismusförderung
- Wirtschaftsförderung
Ausschussmitglieder: Henkel |
Monika |
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Keßler | Karsten | Vorsitzender |
Trapp | Alexander | |
Wiewecke | Antonia | stellv.Vorsitzende |
Zentgraf | Sebastian |