Mehr Frauen in die Kommunalpolitik

 

"Politik ist eine viel zu ernste Sache, als dass man sie alleine den  

 

  Männern überlassen könnte."                                                                

                                                                                                     (Käte Strobel)

 

 

 

Kommunalpolitik beeinflusst die Lebenssituationen vor Ort ganz

 

unmittelbar. Dabei geht es um Einfluss, und damit Teilhabe.

 

Umso wichtiger ist es, dass Frauen sich in kommunalpolitischen

 

Gremien einbringen und die dortigen Gestaltungsmöglichkeiten ergreifen.

 

Engagement verdient Respekt – egal ob Mann oder Frau

 

Frauen sind nicht "die besseren Politiker".

 

Aber die unterschiedlichen Sichtweisen von Frauen und Männern

 

ergänzen sich, es kommt zu differenzierteren Diskussionen

 

und somit zur Sicherung der Qualität politischer Entscheidungen.

 

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Gemeindevertretung

 

Die Gemeindevertretung ist in Hessen das höchste kommunale Organ und beschließt in der Gemeinde über die Angelegenheiten der Gemeinde.

Sie kann die Beschlussfassung über bestimmte Angelegenheiten auf den Gemeindevorstand oder einen Ausschuss übertragen.

Rechtsgrundlage ist in Hessen die Hessische Gemeindeordnung.

Die Gemeindevertreter:innen werden bei den Kommunalwahlen gewählt.

Dabei besteht die Möglichkeit des Kummulierens und Panaschierens.

Stehen mehrere Listen zur Wahl, erfolgt die Sitzverteilung anhand des prozentualen Anteils der Stimmen pro Liste und nur innerhalb der jeweiligen Liste sind die Bewerber:innen mit den meisten Stimmen gewählt.

 

Die Zahl der Gemeindevertreter:innen der Marktgemeinde Hilders beträgt 23.

 

Aufgaben:

 

Die Gemeindevertretung überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde und die Geschäftsführung des Gemeindevorstands, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen und stellt den Haushaltsplan auf.

Der Gemeindevorstand hat die Gemeindevertretung über die wichtigen Verwaltungsangelegenheiten laufend zu unterrichten und ihr wichtige Anordnungen der Aufsichtsbehörde sowie alle Anordnungen, bei denen die Aufsichtsbehörde dies ausdrücklich bestimmt hat, mitzuteilen.

Die Gemeindevertretung fasst ihre Beschlüsse in öffentlichen Sitzungen.

Beschlüsse werden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.

Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zur Berechnung der Mehrheit nicht mit.

Die Vorentscheidungen und die hauptsächliche Arbeit findet in den Fachausschüssen statt, wo Anträge diskutiert und abgeändert werden können.

Die/der Ausschussvorsitzende gibt dann die Empfehlung der Gemeindevertretung zur Abstimmung.

 

https://www.hilders.de/fileadmin/user_upload/Satzungen/satzung__geschaeftsordnung_gemeindevertretung.pdf 

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