Saisonticket Ulsterwelle

 

Änderungsantrag zur Sitzung der Gemeindevertretung

am 25.03.2022 zu Top 6 der Tagesordnung

 

Die OBH-Fraktion schlägt folgende Änderung vor:

 

Die Gemeindevertretung beschließt auch für die Sommersaison 2022 eine Saisonkarte anzubieten. Der Nutzungszeitraum erstreckt sich vom 09.05.2022 bis zum 11.09.2022.

Der 09.07.2022 ist von diesem Nutzungszeitraum ausgeschlossen.

Das Bad ist an diesem Tag für eine Veranstaltung gesperrt.

 

Die Preise der Saisonkarten betragen jeweils:

Saisonkarte für Kinder (4-16 Jahre)                              25,- €

Saisonkarte für Auszubildende und Studierende       50,- €

Saisonkarte für Erwachsene                                         95,- €

Saisonkarte für Familien                                             170,- €

 

Begründung:

 

Die Begründung für die Einführung der Saisonkarte war, laut Protokoll vom 23.04.2018, den Schwimmbadbesuch für Kinder und Familien im Sommer leichter zu ermöglichen.

Die Auswertung der letzten Jahre zeigt, dass der Vorteil der Karte aber deutlich höher bei den Erwachsenen liegt.

Um das eigentliche Ziel, die Förderung von jungen Familien, Kindern und Jugendlichen zu erreichen, ist eine andere, als die von der Bäderkommission vorgeschlagene Preisgestaltung notwendig.

Mit den von uns vorgeschlagenen Tarifen ist dies eher erreichbar.

 

Nicht jeder hat die Möglichkeit, mit der ganzen Familie in das Schwimmbad zu gehen. Ältere Kinder können das auch alleine. Diese Preisgestaltung trägt dem Rechnung.

 

Auszubildende und Studierende verfügen nicht über große finanzielle Mittel. Deshalb finden wir hier einen eigenen Tarif für angebracht.

 

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Die OBH - Fraktion in der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Hilders stellt folgenden Antrag zur Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.09.2022:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport damit zu beauftragen, eine Tarifstaffelung für eine zukünftige Saisonkarte Ulsterwelle festzulegen.

Dabei sollen die Zielgruppen festgelegt werden und das gewollte Verhältnis der Tarifstufen zueinander.

Es wird empfohlen, zur Beratung die Bäderkommission hinzu zu ziehen.

Das Ergebnis ist rechtzeitig vor Beginn der nächsten Sommersaison der Gemeindevertretung vorzulegen.

 

Begründung:

 

Die Einführung der Saisonkarte war, laut Protokoll vom 23.04.2018, ein Test um den Schwimmbadbesuch für Kinder und Familien im Sommer leichter zu ermöglichen. Der Test wurde von Jahr zu Jahr verlängert und die Preise nur geringfügig geändert.

Es ist an der Zeit, ein ausgewogenes Tarifsystem festzulegen, das das gewünschte Ziel erreicht.

Es geht explizit nicht um konkrete Preise, da die Entwicklung der Kosten noch nicht absehbar ist, sondern um die Gewichtung der einzelnen Tarifgruppen.

Wir stellen den Antrag jetzt, damit genug Zeit für Diskussionen und eine Entscheidung bleibt.

Wenn die Kosten für 2023 abzusehen sind, können auf dieser Grundlage Preise gebildet werden.

 

 

Die OBH - Fraktion in der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Hilders stellt folgenden Antrag zur Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.09.2022:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport damit zu beauftragen, eine Tarifstaffelung für eine zukünftige Saisonkarte Ulsterwelle festzulegen.

Dabei sollen die Zielgruppen festgelegt werden und das gewollte Verhältnis der Tarifstufen zueinander.

Es wird empfohlen, zur Beratung die Bäderkommission hinzu zu ziehen.

Das Ergebnis ist rechtzeitig vor Beginn der nächsten Sommersaison der Gemeindevertretung vorzulegen.

 

Begründung:

 

Die Einführung der Saisonkarte war, laut Protokoll vom 23.04.2018, ein Test um den Schwimmbadbesuch für Kinder und Familien im Sommer leichter zu ermöglichen.

Der Test wurde von Jahr zu Jahr verlängert und die Preise nur geringfügig geändert.

Es ist an der Zeit, ein ausgewogenes Tarifsystem festzulegen, das das gewünschte Ziel erreicht.

Es geht explizit nicht um konkrete Preise, da die Entwicklung der Kosten noch nicht absehbar ist, sondern um die Gewichtung der einzelnen Tarifgruppen.

Wir stellen den Antrag jetzt, damit genug Zeit für Diskussionen und eine Entscheidung bleibt.

Wenn die Kosten für 2023 abzusehen sind, können auf dieser Grundlage Preise gebildet werden.

 

 

Die Gemeindevertretung hat den OBH  Antrag einstimmig angenommen:

 

Der Gemeindevorstand wird damit beauftragt zu prüfen, ob es in jedem Ortsteil eine Alarmsirene gibt, die manuell auslösbar ist.

Da, wo es nicht so ist, ist mit den zuständigen Stellen auf Kreis- oder Landesebene Kontakt aufzunehmen, um dies zu ändern.

Die Gemeindevertretung ist über den Ausschuss für Infrastruktur und Wirtschaft über den aktuellen Stand bis spätestens zur Julisitzung 2022 zu informieren.

 

Begründung:

 

Die Hochwasserkatastrophe im Ahrtal hat gezeigt, wie wichtig es ist, im Notfall die Bevölkerung akustisch zu alarmieren.

Der Zusammenbruch der digitalen Infrastruktur verhindert eine Warnung per App oder eine Fernauslösung der Sirenen.

Der Zustand der Technik der vorhandenen Sirenen ist offensichtlich nicht in jedem Fall bekannt.

Auch befinden sich einige Standorte auf privaten Objekten und eine Verlegung sollte überdacht werden.

 

"Eine Sirene taugt nachts um grei Uhr mehr, als die Warn-Apps auf irgendwelchen Handys" so sagte es der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, Karl-Heinz Banse.

 

Auch der deutschlandweite Ausfall der Notrufsysteme am 11.11.2021 hat uns die Fragilität des Systems vor Augen geführt.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Jatastrophenhilfe hat ein Förderprogramm über 6,4 Millionen Eura aufgelegt, um das Land mit Sirenen aufzurüsten.

Pro Kommune können bis zu 15.000,-€ bis zum 30. April2022 beantragt werden. Hilders hat bereits 10.850,-€ bewilligt bekommen, deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt, auch über die Funktionsweisen nachzudenken.

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Aufgrund der Anfrage der OBH-Fraktion in der Gemeindevertretung am 27.01.2022 bezüglich der Sirenenanlagen im Gemeindegebiet hat sich die Gemeindeverwaltung sowie der Gemeindebrandinspektor zu der Problematik beraten.

Neben der Nutzung im Brandschutz werden Sirenen auch im Katastrophenschutz und im Zivilschutz zur Warnung der Bevölkerung genutzt.

Aufgrund der klimatischen und weltpolitischen Lage soll daher die Sirenenlandschaft im Gemeindegebiet verbessert werden. Die vorhandenen Sirenen, welche zurzeit auf digital umgestellt werden, können im Falle eines Stromausfalls nicht bedient werden. Lediglich die Sirene auf dem DGH Liebhards verfügt über einen Aku und ist im Falle eines Stromausfalls noch für einige Meldungen nutzbar.

Eine Handauslösung/Alarmknopf ist an den Sirenen nicht mehr vorhanden, diese wurden aufgrund zu hoher Kosten und nicht zugelassener/veralteter Technik abgebaut. Die Nachrüstung der Alarmknöpfe kosten nach Rücksprache mit der beauftragen Firma Sirene24 ca. 500,- € pro Sirene.

Noch bis zum 30.04.2022 fördert der Bund im Rahmen eines Sirenenförderprogramms die Neuerrichtung von Sirenen. Die Förderquote beläuft sich auf bis zu 15.000 € pro Sirene, sodass die Errichtung von neuen Sirenen für die Gemeinde deckungsgleich (kostenfrei) ist. #Nach Rücksprache mit dem FD Katastrophenschutz des Landkreises Fulda sollten alle Gemeinden im Landkreis dieses Angebot annehmen und an Sirenenanlagen nachrüsten. Aufgrund dessen wurde eine Übersicht über die vorhandenen Sirenen im Gemeindegebiet erstellt.

Die Priorisierung wurde anhand der Dringlichkeit der Umsetzung (alte Sirene auf Privathaus) und der geografischen Lage gewählt. Die Sirenen werden nach dieser Priorisierung dem Bund gemeldet. Die neuen Sirenen sind mit Aku bzw. Batterien ausgestattet und können im Stromausfall noch ca. 2-3 Meldungen abgeben, sowie

die 4 Standart-Alarmtöne abgeben.

Die o.g. Standorte sind aus feuerwehrtechnischer Sicht am Besten geeignet. Nach Beschluss der Gemeindevertretung werden die neuen Standorte mit den Ortsvorstehern besprochen und finalisiert, damit bis zum 30.04.2022 alle Förderanträge gestellt werden können.

 

 

Verbesserung der Verkehrssituation in der „Thüringer Straße“

 

Antrag:

 

Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Verkehrssituation in der Thüringer Straße verbessert werden kann.

Das Ergebnis ist über den Ausschuss für Infrastruktur und Wirtschaft der Gemeindevertretung bis zur nächsten Sitzung vorzulegen.

 

Begründung:

 

Das Verkehrsaufkommen in der Thüringer Straße ist durch die anliegenden Gewerbetreibenden und Einzelhändler sowie die Poststelle nicht unerheblich.

Durch ungeordnetes Parken ist die Verkehrssituation sehr unübersichtlich geworden. Die Beschilderung des Randstreifens als Fußgängerweg wird von vielen Verkehrsteilnehmern nicht beachtet. Dass macht es für die Passanten zum Hindernislauf. Die Bewohner des Altenwohnheimes sind gezwungen, mit ihren Gehhilfen auf die Fahrbahn auszuweichen. Auch Kinderwagen können nicht durchgängig auf dem Gehweg geschoben werden. Ebenso stellt es eine bedenklich erhöhte Gefahr für die Schulkinder dar, die hier ihren Schulweg haben.

Dazu kommt, dass Seitenstraßen und Zufahrten verengt oder gar versperrt werden. Anwohner können nicht zu- oder abfahren, Rettungsdienste werden stark behindert.

 

 

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Erstellung einer Vorgartensatzung zur Vermeidung von Schottergärten

 

Antrag:

 

 

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, eine Vorgartensatzung vorzubereiten, die der Entstehung von Schottergärten entgegen wirkt.

Diese ist dem Ausschuss für Infrastruktur und Wirtschaft bis Ende August 2021 vorzulegen. Der Ausschuss für Umwelt, Biosphäre und Landwirtschaft kann eingebunden werden.

Die Ergebnisse sind der Gemeindevertretung in der Oktobersitzung  2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Begründung:

 

Als Klimakommune müssen wir der Ausbreitung der umstrittenen Schottergärten entgegenwirken. Die sind nicht nur leblos - sondern auch schlecht fürs Klima.

Die beschlossene Überarbeitung der Bebauungspläne kommt nicht in Gang und ein Ergebnis wird allein wegen des Arbeitsumfanges auch noch eine Weile auf sich warten lassen.

Da jetzt aber viele Grundstücke zur Bebauung bereit sind, sollten wir eine Vorgartensatzung erlassen, um ökologisch wertlose Schottergärten verhindern zu können.

 

 

Darum sind Schottergärten schlecht für die Umwelt

 

In Schottergärten werden Wiesen, Rasen und Beete durch Schotter und Kies ersetzt, und der Boden mit Folien versiegelt.

Auch der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) warnt vor den monotonen Steinwüsten, die besonders schlecht für die ökologische Vielfalt und das Klima in den Orten sind.

Schottergärten bieten nicht nur keinen Lebensraum für Bienen und Insekten, sie wirken sich durch die aufgeheizten Steine im Sommer auch noch negativ auf das Ortsklima aus.

In der Debatte solle es aber letztlich nicht nur um Verbote gehen, sondern darum, wieder mehr Menschen für die Natur zu begeistern.

Zur Förderung der Artenvielfalt und Verbesserung des Ortsklimas kann Informationsmaterial für die Bürger bereitgestellt werden. Auch können umweltfreundliche Anreize geschaffen werden, wie zum Beispiel einen Wettbewerb, um Gärten und Balkone mit hoher biologischer Vielfalt auszuzeichnen.

 

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GRÜN GEGEN GRAU

FAKTEN ZUR DEBATTE


Während Schottergärten derzeit für Negativschlagzeilen
sorgen, fördert die Politik begrünte und naturnahe Vorgärten.

Aber warum genau?


Das aktuelle Motto in der Vorgartengestaltung lautet:

Alles ist erlaubt aber bitte pflegeleicht. Wer täglich den Spagat
zwischen Job, Familie und Freizeitangeboten managen muss, hat oft
wenig Geduld für die Auseinandersetzung mit langsam wachsen-
den Pflanzen, die sich erst nach und nach zu voller Pracht entfalten.
Außerdem fühlen sich viele Vorgartenbesitzer vom Handwerk des Gärtnerns, den zahlreichen Gestaltungs- und Nutzungsoptionen
überfordert.

Gesetze und Richtlinien sind oft gar nicht bekannt.
Da scheint die einfachste Lösung der versiegelte Vorgarten ohne
Bewuchs zu sein – flächendeckend mit wasser- und unkrautdich-
ter Folie abgedeckt und mit Kies oder Schotter belegt, gepflastert
oder betoniert. Doch die Beliebtheit von Schotter- und Betongärten
beruht auf Fehlannahmen, mit denen wir in den folgenden Kapiteln
aufräumen möchten.


Warum Grau statt Grün?


In einer Marktforschungsstudie der Gesellschaft für Konsumfor-
schung (GfK)* geben 80 Prozent aller Befragten als Hauptgrund
für den Besitz eines versiegelten Vorgartens seine Pflegeleichtig-
keit an. 88 Prozent der Männer versprechen sich einen geringeren
Arbeitsaufwand, 57 Prozent der weiblichen Schottergartenbesitzer
halten ihre Gärten für besonders modern und ästhetisch.

Beinahe die Hälfte der Befragten schätzt die Möglichkeit, unkompliziert

zusätzlichen Stellplatz für Fahrrad, Mülltonne oder Auto zu schaffen.


Sicher überzeugt viele Kiesgartenbesitzer auch die einfache
Verfügbarkeit der Baumaterialien, die von Baumärkten mit Online-
Gartenplanern und anderen Praxishilfen für die Gartengestal-
tung erfolgreich beworben werden. Häufig mangelt es schlicht an
alternativen Gestaltungsideen für pflegeleichte, multifunktionale,
begrünte Vorgärten.


Der negative Einfluss grauer Gärten


Zum Glück ziehen laut GfK-Studie* fast drei Viertel der Befragten
einen bepflanzten Vorgarten dem Schotter- oder Kiesvorgarten
ästhetisch vor. Dazu gehören vor allem Frauen mit 74 Prozent und
Bewohner der neuen Bundesländer mit 84 Prozent. Auffallend
ist, dass rund 88 Prozent der Besitzer begrünter Vorgärten graue
Gärten als langweilig, trist und kühl empfinden, aber nur 6 Prozent
der Schotter- und Kiesgärtner angeben, dass ihnen ein grüner
Vorgarten nicht zusagt.

Ein Viertel der Menschen mit begrüntem Vorgarten hat sich laut eigenen Angaben von den Anlagen der Nachbarn inspirieren lassen.

Fast vier von zehn Deutschen besitzen einen Vorgarten.

84 Prozent der deutschen Vorgärten sind begrünt und bepflanzt;

15 Prozent sind größtenteils versiegelt.

Nicht nur Verkehrs- und Bauflächen, auch diese versiegelten Vorgärten vergrößern das gewaltige Areal, auf dem kaum eine Pflanze wächst
und kaum ein Tier lebt.

Das ist, aus stadtplanerischer und ökologischer Sicht, ein Problem.

Kies- und Schottergärten verstärken einige eklatante Herausforderungen der Gegenwart, statt ihnen entgegenzuwirken – von der menschen-freundlichen Urbanisierung über den Klimawandel bis zum Artenschwund.

 

Die Politik hat die Dringlichkeit erkannt und auf die Forderungen von Wissenschaftlern und Naturschützern reagiert:

Städte und Kommunen investieren massiv in die Förderung begrünter Vorgärten und den Rückbau versiegelter Flächen.


* Die Zahlen stammen aus einer Marktforschungsstudie der Gesellschaft für Konsumforschung e. V. (GfK) von 2017. Diese hatte der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) im Rahmen seinerInitiative

„Rettet den Vorgarten“ in Auftrag gegegeben.

 

Bodenversiegelung

bezeichnet die Bedeckung des Bodens durch betonierte oder
andere verdichtete Flächen, Bauwerke, Leitungen und Kanäle.
Vollversiegelung behindert den Ablauf natürlicher Prozesse im
Boden, vor allem den Wasserabfluss.

So werden Trinkwassermangel, Dürreschäden, Hochwasser bei Starkregen und die Schadstoffbelastung des Grundwassers gefördert.
 

VOLLVERSIEGELT
wie Asphalt und andere Schwarzflächen,
Pflaster mit Fugenverguss u. ä.

 

TEILVERSIEGELT
Platten und Pflaster ohne Fugenverguss,
Rasen- und Splittfugenpflaster u. ä.

 

SCHWACHVERSIEGELT
wassergebundene Decken aus Kies oder Splitt, Rasengittersteine,
Öko-, Poren- und Basaltpflaster u. ä.


Ist ein Steingarten vollversiegelt, bedeutet das eine vollstän-
dige Abdeckung mit wasser- und unkrautdichter Folie.

In teilversiegelten Schottergärten, in denen punktuell Pflanzun-
gen erwünscht sind, verwendet man ein wasserdurchlässiges
Unkrautvlies mit eingeschnittenen Pflanzlöchern.

 

Je konsequenter ein Boden versiegelt ist, desto stärker sind die nega-
tiven Folgen für unser Ökosystem. Darüber hinaus benötigen
natürlich entstandene Bodenstrukturen nach einer Versiege-
lung einen extrem langen Zeitraum, um zu regenerieren

 

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OBH - Anträge

 

Der Antrag zur Verkehrssituation "Am Ellerspfad" wurde am 18.11.2020 mit großer Mehrheit angenommen.

Der Beschluss wurde dahin verändert, dass die Gemeinde den vom Bürgermeister gemachten Vorschlag mit 4 gekennzeichneten Parkplätzen direkt umsetzt.

Ob diese Lösung dauerhafte Abhilfe schafft muss beobachtet werden. Wenn dies nicht der Fall ist, wird die Lage neu beurteilt werden.

 

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Verkehrssituation in der Straße "Am Ellerspfad"

 

Die während der Offenlegung zur 4. Änderung BBP Nr. 7 „Am Ellerspfad-Manggarten-An der Lourdesgrotte“ eingegangenen Bedenken und Anregungen der Anwohner haben offengelegt, dass durch das verstärkte Aufkommen an parkenden Autos im Ellerspfad die Nutzung für landwirtschaftliche Fahrzeuge und LKWs deutlich erschwert wird. Der Ortsbeirat Hilders hat hierfür schon Vorschläge gemacht und der Gemeindevorstand ist jetzt gefragt, diese und andere auszuloten und rechtlich korrekte Umsetzungen vorzuschlagen.

 

Die OBH hat deshalb folgenden Antrag für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung gestellt:

 

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, sich mit der Situation des ruhenden Verkehrs in der Straße „Am Ellerspfad“ in Hilders und der daraus resultierenden Behinderung für landwirtschaftliche Fahrzeuge zu beschäftigen und über den Ausschuss für Infrastruktur und Wirtschaft Lösungsmöglichkeiten vorzuschlagen.

 

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Antrag am 11.02.2019:

Der Haupt- und Finanzausschuss wird beauftragt Kriterien aufzustellen für die Vergabe

 

gemeindeeigener Bauplätze, sowie für die Förderung der Schaffung von Wohneigentum und der

 

Ansiedlung von Gewerbe in der Großgemeinde Hilders.

 

Sie sind der Gemeindevertretung in der letzten Sitzung vor der Sommerpause 2019

 

zur Beratung vorzulegen.

 

Hierbei sollen vor allem junge Familien und Familien mit Kindern gefördert

 

und dem Leerstand, unter anderem von Gewerbeflächen, entgegengewirkt werden.

 

 

Die Steuerungsgruppe IKEK sollte eingebunden werden.

 

Begründung:

Die Förderung von jungen Familien und Familien mit Kindern ist ein zukunftsgerichtetes Signal der Gemeinde für die Entwicklung der Kommune.

Dazu gehört es, ein gut sortiertes Angebot an Handel und Gewerbe vorzuhalten.

Im Rahmen von IKEK wird dies jetzt angegangen und muss durch diese Maßnahme im Interesse Aller unterstützt werden.

 

Der Antrag wurde mitt 22 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen angemommen. 

 

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23.04.2018

Antrag zum Glyphosatverzicht:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, in neu abzuschließende Pachtverträge für gemeindliche Agrarflächen den Verzicht auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenbehandlungsmitteln wie Glyphosat aufzunehmen.

Ebenso verzichtet die Gemeinde auf eigenen Flächen ab sofort ebenfalls auf die Verwendung und untersagt dies auch den mit der Pflege der öffentlichen Flächen beauftragten Unternehmen.

Begründung:

Über das Herbizid Glyphosat wird kontrovers diskutiert. Es  ist ein Gift mit möglicherweise krebserregender Wirkung.

Wissenschaftlich belegt ist die Aussage, dass Glyphosat die Artenvielfalt der Insekten, besonders der bestäubenden Insekten, deutlich beeinträchtigt.

 

Die Gemeinde setzt damit ein Zeichen, dem nachhaltig entgegen zu wirken. 

Die Erhaltung der Vielfalt von Flora und Fauna sollte gerade bei uns im Biosphärenreservat oberstes Gebot sein, auch im Hinblick auf die Wichtigkeit des Tourismus.

Es ist auch eine Aufforderung an die hiesigen Landwirte, ebenfalls über einen freiwilligen Verzicht nachzudenken.

 

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20.06.2017

Antrag zum Thema Bauen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, zusammen mit den Ortsbeiräten in allen Ortsteilen zu prüfen, ob es Hemmnisse gibt, die eine Bebauung von Grundstücken verhindern und dann mit den Eigentümern und den maßgebenden Behörden eine Beseitigung der Hemmnisse zu prüfen. Hierüber ist der Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung zu berichten.

Begründung:

Der Bedarf an Bauplätzen besteht in allen Ortsteilen und nicht nur in Brand und Hilders. Es gibt zum Beispiel in erschlossenen Ortslagen Grundstücke, die unter Naturschutz oder ähnliches gestellt wurden und somit nicht mehr bebaubar sind. Bevor neue Baugebiete ausgewiesen werden, die ebenfalls die Belange des Naturschutzes etc. berühren, sollten diese Flächen vorrangig zur Wohnraumerstellung herangezogen werden.

14.06.2016

Antrag zum Thema Jugendbetreuer:

Der Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport wird beauftragt, die Notwendigkeit der Einstellung eines Jugendbetreuers zu prüfen, indem er Gespräche z. Bsp. mit dem Schulnetzwerk, den hiesigen Elternbeiräten und Schulleitungen, dem Schulpsychologen, der Polizei, dem Kreisjugendamt, der Caritas Sucht- und Drogenberatung, den Ortsvorstehern oder anderen zuständigen Stellen führt.

Begründung:

Im Leitbild der Marktgemeinde Hilders heißt es unter dem Punkt

      Leben und Wohnen

  • Auch für Kinder und Jugendliche wird Hilders zukünftig beste Voraussetzungen darstellen.

 

Daher muss für die Jugendlichen ein Umfeld geschaffen werden, in dem  sie ohne Gefährdung aufwachsen können und bei Problem einen außerfamiliären und kompetenten Ansprechpartner haben. Eine neutrale Person kann unbefangen auf die Jugendlichen zugehen und mit ihnen arbeiten.

Dabei würde einem eingestellten Jugendbetreuer die Aufgabe zukommen, in der Gemeinde präventiv zu arbeiten sowie bei auftretenden Problemen Lösungswege aufzuzeigen und diese gemeinsam mit den Jugendlichen zu beschreiten.

Wenn wir als Gemeinde diese Voraussetzung schaffen, erhöhen wir langfristig und nachhaltig die Wahrscheinlichkeit, dass die Jugendlichen in Hilders ihre Heimat behalten.