Stellungnahme zum Investitionsplan 2023

 

Wem gefallen schon Erhöhungen bei den Baukosten?

Aber leider ist die Situation auf dem Bau- und Beschaffungsmarkt so, wie sie ist.

Die uns vom Bürgermeister und vom Bauamtsleiter vorgestellten Einsparungen bei einigen Gewerken der Ulsterwelle zeigen, dass es zwar Möglichkeiten zum Kostensparen gibt, diese aber doch nur sehr eingeschränkt zu finden sind.

Und dass wir die begonnenen Umbaumaßnahmen in der Ulsterwelle vernünftig zu Ende führen, sollte eine Selbstverständlichkeit sein.

 

Auch unsere Fraktion hat im vorgelegten Investitionsprogramm keine unnötige Maßnahme gefunden, die man hätte streichen können.

Zum Thema Verschiebung von Infrastrukturmaßnahmen kann man nur sagen, dass wir damit in der Vergangenheit keinen Blumentopf gewonnen haben. Je länger notwendige Maßnahmen hinausgezögert werden, umso teurer kommt es uns am Ende.

 

Die Marktgemeinde Hilders steht finanziell auf soliden Beinen und die zu erwartende Entwicklung der nächsten Jahre lässt deshalb die Erhöhung der Kreditermächtigung zu, um hier nichts schleifen zu lassen.

Unsere Infrastruktur muss ertüchtigt und erhalten werden.

Das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2022 – 2026 ist sehr umfangreich. Wir haben hohe Investitionen in Wasser und Abwasser vor, die absolut notwendig sind und die zu den rentierlichen Investitionen zählen, da sie über Gebühren refinanziert werden.

Dazu kommen die geplanten IKEK-Maßnahmen, die nicht nur die Ortsteile für sinnvoll und notwendig erachten.

Für diese sind zum Teil schon Förderbescheide ergangen, bzw. sind positive Bescheide für dieses Jahr zu erwarten.

In der angespannten Haushaltslage, in der sich das Land Hessen befindet, ist es fraglich, wie es mit dem Förderprogramm nach der Wahl weiter geht.

 

Bei der Entscheidung für die Teilnahme am IKEK-Programm, damals von der CDU auf die Tagesordnung gebracht, war uns allen klar, dass die Umsetzung mit zusätzlichen Kosten für den Haushalt verbunden sein wird. Nach reiflicher Überlegung waren alle Fraktionen für den Einstieg in IKEK.

 

Da wir in der OBH-Fraktion die Investitionen nach wie vor für wichtig und sinnvoll erachten, stimmen wir dem Investitionsprogramm zu.

 

 

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Stellungnahme zum Haushaltsplan 2023

 

Der Haushaltsplan 2023 ist mit über 11 Millionen wieder sehr ambitioniert, hält unsere Gemeinde aber auch weiter auf einen guten Weg in die Zukunft.

Am 09.11.2022, also vor einem Vierteljahr, wurde uns der 1. Haushaltsentwurf vorgestellt. Nach Rückmeldungen aus den Fraktionen und Aktualisierung der Daten wurde der 2. Entwurf am 05.12.2022 zur Verfügung gestellt und am 10.12.2022 auf einer mehrstündigen Samstagssitzung von unserem Kämmerer Ludwig Backhaus sehr detailliert erläutert und erklärt.

Am 13.01.2023 wurde er dann offiziell  in die Gemeindevertretung eingebracht. Nochmals aktualisiert war am 31.01.2023 der Haupt- und Finanzausschuss abschließend mit dem Zahlenwerk beschäftigt.

Eine langer Zeitraum, den man aber auch braucht, um sich mit dem 359 Seiten starken Haushalt zu befassen.

Eine inhaltliche Diskussion über die einzelnen Haushaltsstellen hat in dieser Zeit kaum stattgefunden.

 

Bei der letztjährigen Haushaltsdebatte haben die Fraktionen heftigst über die Schaffung von 4 neuen Stellen gestritten.

Wegen der Kosten!

Vor gut einem Jahr haben wir festgestellt    „wir belasten unser Personal bis an die Grenze und eigentlich schon darüber hinaus.“  Die Ausfälle im letzten Jahr zeigen uns, dass wir nicht ganz unrecht hatte.

Wir hatten damals über 1.000 Überstunden stehen und sind jetzt, durch den hohen Krankenstand, bei über 1.600 Stunden.

Man mag mir gar nicht vorstellen, wieviel Überstunden wir ohne die Neueinstellungen jetzt hätten.

Von den 28,52 Stellen im Haushalt 2022 waren zum 31.12.2022 nur 25,79 besetzt. Das sind 2 ¾ Stellen oder 106 ½ Stunden pro Woche, die für die Erledigung der anfallenden Arbeiten fehlen.

Und da ist der Ausfall wegen Krankheit noch nicht berücksichtigt.

Wie abzusehen war, wurden die neuen Stellen erst übers Jahr verteilt besetzt, die letzte wird erst in 14 Tagen zum 01.03. besetzt.

Also bitte keine neuen Diskussionen über zu viel Personal.

 

Ja, im Haushalt 2023 sind die Auswirkungen der Preissteigerungen deutlich zu spüren. 

Aber wir haben im vorliegenden Haushaltsplan keine unnötigen Positionen gefunden, die man hätte streichen oder kürzen können und auch von den anderen Fraktionen kamen dazu bisher keine konkreten Vorschläge.

 

Und zum Thema Verschiebung von Maßnahmen kann man nur feststellen, dass wir damit in der Vergangenheit keinen Blumentopf gewonnen haben. Je länger notwendige Maßnahmen hinausgezögert werden, umso teurer kommt es uns am Ende.

 

Im vorliegenden Haushaltsplan steht auf Seite 15 zum Thema Finanzrechnung 2020 und vorläufige Finanzrechnung 2021,

ich zitiere:

„Insbesondere durch Minderauszahlungen im Bereich der Sach- und Dienstleistungsaufwendungen fällt das Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit gegenüber dem geplanten Saldo i. H. v. 436.200 € erheblich besser aus. Es wird voraussichtlich ein Saldo i. H. v. rd. 1.109.270 € erwirtschaftet.

Diese Verbesserung stellt jedoch keine echte Einsparung dar,

da vor allem dringend notwendige Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen erneut verschoben werden mussten. Die Auszahlungen müssen in den kommenden Jahren getätigt werden um die Substanz des Vermögens zu erhalten.“

Zitat Ende.

Tja, und dann wird es halt wieder teurer.

 

Unsere Infrastruktur muss jetzt ertüchtigt und erhalten werden.

 

Die OBH stimmt dem vorliegendem Haushaltsentwurf zu.

 

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Saisonticket Ulsterwelle

 

Leider haben CDU und CWE am 25.03.2022 unseren Änderungsantrag abgeleht!

Somit gibt es auch im Jahr 2022 keine Entlastung für Kinder, Jugendliche

und junge Familien.

 

Dafür wurde mit deren Mehrheit eine Preiserhöhung des Familientickets beschlossen!

 

 

 

Stellungnahme der OBH zu den folgenden TOPs der Sitzung der Gemeindevertretung am 15.12.2022

 

7.) Bauleitplanung: 29. Änderung des Flächennutzungsplans,

     Ortsteil Brand

8.) Bauleitplanung: vorhabenbezogener Bebauungsplan

     Ortsteil Brand  "Erweiterung Firma Holzbau Gutmann"

 

Wir Gemeindevertreter müssen uns oft mit Flächennutzungs- plänen, Bauleitplanungen, Bebauungsplänen und so weiter

beschäftigen.

Das ist für den Nichtfachmann keine leichte Lektüre.

Wir verlassen uns darauf, dass diese Pläne von Fachleuten

korrekt erstellt und geprüft wurden, bevor man sie uns vorlegt.

Leider ist das häufig nicht der Fall!

Schon bei der Planung für die Erweiterung REWE wurden Pläne

vorgelegt, die nicht der Realität entsprachen.

Oder in einem neueren Fall  (TOP 9) wird auf eine Satzungen der

Gemeinde Kalbach verwiesen und auf eine Straße als Zufahrt,

die es in Brand gar nicht gibt.

Und wenn ich jetzt hier lese – Zitat:

„allerdings liegt in der Begründung des Flächennutzungsplans

ein Fehler vor. Das unter 1.3 aufgeführte Flurstück 5/51, Flur 5     

existiert nicht und das Flurstück 73/7, Flur 1 wurde bereits im Februar 2022 in die Flurstücke 73/10 und 73/11 zerlegt.

Daher ist die Übersichtskarte unter 1.3 ebenfalls nicht aktuell.“ Zitatende - 

dann weiß ich auch nicht, was ich davon halten soll.   

Das gleiche gilt für den nächsten TOP, hier gab es bereits im

April 2021 den Hinweis vom Regierungspräsidium Kassel auf

einen Fehler, der erst jetzt vollständig korrigiert wird!

 Zitat: "In der Begründung und den textlichen Festsetzungen wird weiterhin die DIN 18300 zitiert sowie auf die Verfüllrichtlinie verwiesen. Wie bereits in meiner o.g. Stellungnahme hingewiesen ist dies nicht zutreffend bzw. nicht zielführend. Die zitierte DIN 18300 (Stand 2019) steht primär in Zusammenhang mit der Ausschreibung/Vergabe von Erdarbeiten im Rahmen der VOB. Die ist in Bezug auf den vorsorgenden Bodenschutz nicht einschlägig und schließt im Geltungsbereich Oberbodenarbeiten sogar explizit aus." Zitatende.

 

Wir sollen immer schnell Beschlüsse fassen, aber bei dieser

Vorarbeit wundert es nicht, dass Bauprojekte sich immer wieder

verzögern. 

Damit die Firma Gutmann endlich bauen kann, stimmen wir den Änderungen zu.

 

Für die Zukunft erwarten wir hier eine deutlich bessere Vorarbeit!

 

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Stellungnahme der OBH zum Haushaltsplan 2022

 

Der Haushaltsplan 2022 ist mit 10,5 Millionen sehr ambitioniert, bringt unsere Gemeinde aber auch auf einen guten Weg in die Zukunft.

Die Investitionen im Rahmen von IKEK ermöglichen es uns, Projekte anzugehen, die wir uns sonst auf absehbare Zeit nicht leisten könnten.

Nachdem wir in den letzten Jahren ein positives Jahresergebnis erreichen konnten, werden wir in diesem Jahr Corona bedingt ein negatives haben.

Ob 400.000,- oder weniger, werden wir sehen.

Die Anzahl von 3 Vorbesprechungen und einer Ausschusssitzung zeigt, wie intensiv die Fraktionen um diesen Haushalt gerungen haben. Haupt Diskussionspunkte waren die Schaffung der neuen Stellen und die Erhöhung der Gemeindesteuern.

 

Die Schaffung von 4 neuen Stellen ist mehr als überfällig, um einen reibungslosen Ablauf in der Verwaltung zu gewährleisten. In der Vergangenheit sind immer mehr Aufgaben auf das vorhanden Personal verteilt worden.

Dies bedingte ein abarbeiten auf einem Minimumniveau, um die wichtigsten Sachen zu erledigen. Vieles blieb dadurch liegen oder wurde auf die lange Bank geschoben.

Ganz abgesehen von den Fehlern, die sich dadurch eingeschlichen haben und die zum Teil noch heute korrigiert werden müssen.

Siehe Prüfbericht von 2019.

Wir haben aufgelaufen über 1.000 Überstunden stehen und etliche Tage offenen Urlaub – wir belasten unser Personal bis an die Grenze und eigentlich schon darüber hinaus.

Die Anforderungen steigen immer mehr.

Genannt seien nur – Digitalisierung – Umsatzsteuer und so weiter.

 

Es zeichnet den neuen Bürgermeister aus, die Probleme analysiert und die Lösungen in diesem Haushalt eingearbeitet zu haben.

Und wenn das Ergebnis ist, dass wir vier neue Stellen besetzen müssen, dann hilft es nicht das nur halb zu tun. Zum einen wird die Arbeit davon nicht weniger und zum anderen werden die Aufgaben dann wieder nur zerstückelt und wieder nicht 100%ig ausgeführt.

Wir werden die Stellen nicht am 01. Januar besetzt haben – gute Fachkräfte wollen erst gesucht und gefunden werden.

Und auch wenn wir eine oder zwei Stellen erst in 2023 besetzen, ändert das nichts an den Kosten der Zukunft, es bleibt nur wieder Arbeit liegen.

Und nur eine Stelle streichen um sagen zu können,  wir haben gespart, das macht nun überhaupt keinen Sinn.

Die Gespräche in den Ortsbeiräten über deren Sorgen und Nöte zeigen, dass vieles an der Unterbesetzung von Verwaltung und Bauhof hängt.

Die Ortsbeiräte begrüßen mehrheitlich die Aufstockung.

Konkrete Einsparvorschläge bei den Investitionen kamen im Ausschuss nicht – zum Beispiel könnte man fordern – kein neues DGH in Batten, keine Kindergartenerweiterung in Eckweisbach, keine Sanierung Jugendhaus Texas.

Nur beim Personal, da sollen wir sparen.

 

Kommen wir zu Steuererhöhung:

Ja, die OBH hat nach dem ersten Entwurf eine Erhöhung der Gewerbesteuer auf 400 % und der Grundsteuer auf 420 % ins Gespräch gebracht, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.

Wir sind als Gemeinde eine Solidargemeinschaft und jeder muss seinen Beitrag dazu leisten.

Und  - ja, wer viel hat kann auch viel beitragen,

wer wenig hat, trägt wenig bei und wer nichts hat wird von der Gemeinschaft getragen.

Das habe ich schon im Kindergottesdienst gehört, im Konfirmationsunterricht vertieft und es entspricht dem urchristlichen Gedanken.

Nach dem die offiziellen Zahlen für die zu erwartenden Umlagen aktualisiert wurden, reichen aber die jetzt vom Vorstand geplanten 380 %Punkte aus, um den Haushalt auszugleichen.

Von 2008 bis 2015 wurden die Hebesätze, bis auf 2012, jedes Jahr verändert. Mal die Gewerbesteuer, mal die Grundsteuer B mal alle drei.

In den letzten 7 Haushaltsjahren war der Satz konstant – hätten wir jedes Jahr nur den Inflationsausgleich aufgeschlagen, sprächen wir heute über 391 %Punkte für die Grundsteuern.

Die Erhöhung um nur 20 %Punkte ist daher mehr als verträglich. Die letzte Erhöhung 2015 mit CDU-Mehrheit betrug immerhin

50 %Punkte und 2010 sogar 60 %Punkte.

Anders als bei der Grundsteuer, steht bei der Gewerbesteuer nicht fest, wieviel Geld die Gemeinde einnimmt. Das hängt von den erzielten Gewerbeerträgen ab, denn nur diese werden besteuert.

Von den über 500 Gewerbetreibenden werden nur ca. 122 überhaupt veranlagt. Davon sind mehr als 90 Personengesellschaften, die bis 400 %Punkte die Gewerbesteuer komplett von der Einkommens-steuer abziehen können.

Und die anderen sind Kapitalgesellschaften, die nur mit 15 % Körperschaftssteuer und 0,825 % Solidarzuschlag belastet sind und darüber hinaus andere Vorteile genießen.

 

Die OBH stimmt dem vom Vorstand vorgelegten Haushaltsentwurf zu.

 

Ein herzliches Dankeschön an unsere Wählerinnen und Wähler

Das Wahlergebnis bestätigt uns in unserer kommunal-politischen Arbeit, die wir auch in den kommenden fünf Jahren zur Weiterentwicklung der Gemeinde und zum Wohle aller Bürger:innen fortsetzen werden.

 

 

Die Offene Bürgerliste Hilders ist keine Partei und auch kein Verein, sondern ein Zusammenschluss von engagierten Bürger:innen, die sich parteiunabhängig und sachorientiert für die Belange der Gemeinde einsetzen.

Aufgestellt zur Kommunalwahl 2011, damit die Wähler:innen die Auswahl zwischen 3 Fraktionen haben und um die absolute Mehrheit einer Partei zu verhindern.

 

    Warum?

Mit einer absoluten Mehrheit können politische Entscheidungen

im Alleingang durchgesetzt werden.

Das soll nicht sein!!

Ohne absolute Mehrheit ist jede Fraktion gezwungen,

mit den anderen sachlich zu diskutieren.

Das wollen wir erreichen!

Ohne absolute Mehrheit müssen neue Mehrheiten

für gemeinsame Lösungen gesucht werden.

Das führt zu einer breiteren Basis und Zustimmung!

 

Ohne absolute Mehrheit haben auch kleinere Fraktionen die Chance

Ideen und Lösungsvorschläge einzubringen.

 

Das ist das Ziel der

O B H

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► Schutz der Umwelt

 

Unsere Plakate sind auf Greyback-Ökoprint* gedruckt, ein Material, das sich durch seinen besonders hohen Recyclinganteil auszeichnet. Die neuen Plakate bestehen aus bereits recycelten alten Plakaten, das macht Polyposter® besonders nachhaltig und umweltfreundlich.

 

Das Trägermaterial Polypropylen kann unendlich recycelt und wiederverwertet werden, während bei den Papp-Plakaten für den Außenbereich eher der Schein trügt. Hierbei handelt es sich um Mischprodukte, die neben Karton auch Wachs oder Plastik enthalten. Sie können bei Entsorgung im Altpapier nicht stofflich wiederverwertet werden, da die Trennung der Materialien sehr ressourcenintensiv ist. Für ein ökologisches Recyclingverfahren müssten die Materialschichten aufwändig chemisch voneinander getrennt werden. In der Praxis landen die Papp-Plakate leider tatsächlich in der Müllverbrennung.

 

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Auf unserer Sitzung am 12.12.2020 konnte die OBH interessierte Mitbürger:innen begrüßen, die davon überzeugt sind, dass es wichtig ist, sich kommunalpolitisch zu engagieren.

Um ihnen einen Einblick in die kommunalpolitischen Aufgaben zu geben, wurde zunächst die bevorstehende Gemeindevertretersitzung von der Fraktion besprochen und über die Tätigkeiten der vergangenen Jahre berichtet.

Die Hauptforderung der OBH aus dem letzten Wahlkampf nach mehr Jugendbetreuung wurde nach anfänglichen Wiederständen vom Parlament aufgenommen.

Die Gemeinde unterstützt das Caritas-Familienzentrum und fördert das

DRK-Projekt „LAeufT“. Diese Maßnahmen gilt es in der nächsten Legislaturperiode aufmerksam zu begleiten und weiter zu entwickeln.

 

Danach stellten sich die Kandidaten vor und in lebhafter Diskussion wurden die Listen für die Gemeindevertretung und den Ortsbeirat Hilders verabschiedet.

Angeführt wird die Liste vom Fraktionsvorsitzenden Hartmut Jenisch und seiner Stellvertreterin, Antonia Wiewecke. Beide führen die Fraktion seit der Gründung vor 10 Jahren.

Schon auf Platz 3 folgt mit Markus Laudenbach ein Neuzugang. Nicole Siekmann, bisher im Ortsbeirat, ist auf Platz 4, dann kommt Bernhard Wald, aktuell Gemeindevertreter.

Weitere Neuzugänge sind Paloma Günkel-Laudenbach und Burkhard Suchy-Amlung. Sabine Jenisch auf Platz 8 ist schon 2006 ins Parlament gewählt worden und auch im Ortsbeirat Hilders kommunalpolitisch tätig.

Danach kommen Maik Baumgart, Cécile Zinn und Martin Zies. Matthias Hohmann, langjähriges Mitglied im Gemeindevorstand, ist auf Platz 12, gefolgt von Sebastian Obermann, Christian Guiducci und Sandro Siekmann.

 

Dass die ersten 10 Listenplätze paritätisch mit Frauen und Männern besetzt sind, ist in der Kommunalpolitik nicht selbstverständlich und freut uns umso mehr. Ebenso wie die breite Altersstruktur.

 

Da die OBH als parteiunabhängige Wählergruppe für sachliche Entscheidungen im Sinne der Allgemeinheit steht, sehen wir uns auch zur Kommunalwahl 2021 wieder als Alternative zu CDU und CWE.

So können die Wählerinnen und Wähler mit ihren Kreuzen auf dem Wahlzettel für ausgewogene Diskussionen im Parlament sorgen.

 

Durch viele IKEK-Maßnahmen kommen in den nächsten 5 Jahren auf die Ortsbeiräte verstärkt Aufgaben zu.

Für den Ortsbeirat in Hilders kandidieren  Nicole Siekmann,

Christian Guiducci, Paloma Günkel-Laudenbach, Sebastian Obermann,

Cécile Zinn, Markus Laudenbach, Burkhard Suchy-Amlung,

Antonia Wiewecke und Martin Zies.

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Gemeindevertretung

 

Die Gemeindevertretung ist in Hessen das höchste kommunale Organ und beschließt in der Gemeinde über die Angelegenheiten der Gemeinde.

Sie kann die Beschlussfassung über bestimmte Angelegenheiten auf den Gemeindevorstand oder einen Ausschuss übertragen.

Rechtsgrundlage ist in Hessen die Hessische Gemeindeordnung.

Die Gemeindevertreter werden bei den Kommunalwahlen gewählt.

Dabei besteht die Möglichkeit des Kummulierens und Panaschierens.

Stehen mehrere Listen zur Wahl, erfolgt die Sitzverteilung anhand des prozentualen Anteils der Stimmen pro Liste und nur innerhalb der jeweiligen Liste sind die Bewerber mit den meisten Stimmen gewählt.

 

Die Zahl der Gemeindevertreter der Marktgemeinde Hilders beträgt 23.

 

Aufgaben:

 

Die Gemeindevertretung überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde und die Geschäftsführung des Gemeindevorstands, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen und stellt den Haushaltsplan auf.

Der Gemeindevorstand hat die Gemeindevertretung über die wichtigen Verwaltungsangelegenheiten laufend zu unterrichten und ihr wichtige Anordnungen der Aufsichtsbehörde sowie alle Anordnungen, bei denen die Aufsichtsbehörde dies ausdrücklich bestimmt hat, mitzuteilen.

Die Gemeindevertretung fasst ihre Beschlüsse in öffentlichen Sitzungen.

Beschlüsse werden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.

Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zur Berechnung der Mehrheit nicht mit.

Die Vorentscheidungen und die hauptsächliche Arbeit findet in den Fachausschüssen statt, wo Anträge diskutiert und abgeändert werden können.

Der Ausschussvorsitzende gibt dann die Empfehlung der Gemeindevertretung zur Abstimmung.

 

https://www.hilders.de/fileadmin/user_upload/Satzungen/satzung__geschaeftsordnung_gemeindevertretung.pdf 

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Ortsbeirat

 

Aufgaben

Der Ortsbeirat ist ein Verwaltungsorgan der Gemeinde.

Er vertritt die Interessen der Ortsteile gegenüber der gesamtgemeindlichen Verwaltung.
Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans.

Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen.

Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden.

Weitere Aufgaben können dem Ortsbeirat widerruflich von der Gemeindevertretung übertragen werden. Dabei kann es sich um die Erschließung eines Wohngebietes in einem Ortsteil oder eine neue Friedhofssatzung handeln.

Die Entscheidungen, gegebenenfalls auch gegen das Votum des Ortsbeirats, werden in der Gemeindevertretung getroffen.

Der Ortsbeirat soll die Meinung der Einwohner im Ort abbilden.

An seiner Spitze steht der Ortsvorsteher.

Er stellt den schnellen Draht zur Stadt- oder Gemeindeverwaltung her.

So schreibt es die Hessische Gemeindeordnung in ihrem Paragraph 82 vor.

Er tagt in der Regel 3-4 mal im Jahr, bei Bedarf auch öfter.

 

https://www.hilders.de/fileadmin/user_upload/Satzungen/satzung__geschaeftsordnung_ortsbeiraete.pdf

 

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Teamplayer gesucht.....

 

.....und gefunden!

 

zur Sitzung am 12.12.2020 konnten wir interessierte Mitbürger:innen in unserer Runde begrüßen und davon überzeugen, dass es wichtig ist, sich kommunalpolitisch zu engagieren.

 

Folgende Listenaufstellungen sind dabei herausgekommen:

 

 

 

      

 

Gemeindevertretung:

   

Ortsbeirat Hilders:

         

1

Jenisch, Hartmut

 

1

Siekmann, Nicole

2

Wiewecke, Antonia

 

2

Guiducci, Christian

3

Laudenbach, Markus

 

3

Laudenbach, Paloma

4

Siekmann, Nicole

 

4

Obermann, Sebastian

5

Wald, Bernhard

 

5

Zinn, Cecile

6

Laudenbach, Paloma

 

6

Laudenbach, Markus

7

Suchy-Amlung, Burkhard

 

7

Suchy-Amlung, Burkhard

8

Jenisch, Sabine

 

8

Wiewecke, Antonia

9

Baumgart, Maik

 

9

Zies, Martin

10

Zinn, Cecile

     

11

Zies, Martin

     

12

Hohmann, Matthias

     

13

Obermann, Sebastian

     

14

Guiducci, Christian

     

15

Siekmann, Sandro

     

     

 

 

Teamplayer gesucht

 

Die Offene Bürgerliste Hilders engagiert sich ehrenamtlich in der Kommunalpolitik für die Belange der Gemeinde.

 

Dafür werden Teamplayer aller Art gesucht:

 

Typ Problemlöser:in

Ein ehrenamtliches Team braucht jemanden, der Probleme anspricht. Manche nennen es auch Nörgeln. Aber wer auch die Lösungen dazu findet, ist ein starker Motor für die gute Sache.

 

Typ Gute Seele

Bringt entweder durchs höhere Alter Lebenserfahrung ein oder

als junger Typ neue Ideen und anpackende Hände.

 

Typ Sinnsucher:in

Der Job bringt zwar Sicherheit, füllt aber nicht richtig aus.

Gut, dass es jenseits der Arbeit das Ehrenamt gibt, das diese Lücke füllen kann.

 

Typ Kreativer Kopf

Sich endlich mal kreativ nach Herzenslust austoben, Menschen treffen, die originelle Ideen haben, um die Gemeinde voran zu bringen und lebenswert zu halten. Hier können Ideen Realität werden.

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Gemeindeverwaltungsverband Ulstertal

 

Mit der Zustimmung zum Satzungsentwurf für den Gemeindeverwaltungsverband Ulstertal hat die Gemeindevertretung den entscheidenden Schritt zur Zusammenarbeit der Gemeinden Ehrenberg, Tann und Hilders getan.

Seit September 2016 ist die interkommunale Zusammenarbeit der drei Ulstertalgemeinden im Gespräch.

Viele Sitzungen der unterschiedlichsten Gremien wurden seitdem abgehalten.

Es wurde heiß diskutiert, ob die Gründung eines Verwaltungsverbandes oder die Fusion der drei zu einer Gemeinde der bessere Weg ist.

Nachdem am 20.02.2017 der Grundsatzbeschluss gefasst wurde, die Möglichkeiten der Zusammenarbeit auszuloten und Herr Fiedler und das Büro Schüllermann und Partner mit der Analyse beauftragt wurden, wurde relativ schnell klar, dass eine Fusion zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll ist.

Der Gemeindeverwaltungsverband bietet die Möglichkeit, das Zusammenwachsen in kleinen, wohl dosierten Schritten anzugehen.

Wir werden damit eine leistungsfähigere Verwaltung bekommen, die den Anforderungen der Zukunft gewachsen sein wird.

Drei unterschiedliche Verwaltungen müssen auf eine Linie gebracht werden. Dass das nicht von heute auf morgen reibungslos funktionieren wird, ist uns auch bewusst. Doch wenn alle Beteiligten die Aufgabe positiv gesinnt angehen, wird es sich im Laufe der Zeit einspielen.

Eine Fusion ist durch den Verwaltungsverband nicht vom Tisch. Sie kann, wenn von den Bürgerinnen und Bürgern gewünscht, nachhaltig vorbereitet werden und später erfolgen.

 

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Ein großer Schritt zur Zusammenarbeit im Ulstertal

 

Die Zeit der kleinen Schritte in der interkommunalen Zusammenarbeit der Gemeinden Ehrenberg, Tann und Hilders ist vorbei.

 

 

Die interkommunale Zusammenarbeit ist richtungsweisend für die Zukunft unserer Gemeinden im Ulstertal.

 

Um für die Menschen in unseren Orten lebenswert zu bleiben und Perspektiven für die Zukunft zu bieten, muss viel in die Infrastruktur investiert und ein gutes soziales und kulturelles Umfeld geschaffen werden.

Dafür sind die einzelnen Gemeinden finanziell zu schwach und können dies nur in einer verstärkten Zusammenarbeit bewerkstelligen.

Auch die neuen zum Teil verpflichtenden Aufgaben, die auf die Verwaltung zukommen, um noch mehr Bürgernähe zu erreichen (Digitale Verwaltung, Datenschutz, mehr Service), sind alleine kaum zu bewältigen.

 

Wie eine Zusammenarbeit aussehen kann, wurde durch eine Machbarkeitsstudie geprüft.

Nach gründlicher Analyse dieser Machbarkeitsstudie der Büros Fiedler und Schüllermann hat die Lenkungsgruppe (Ältestenräte, Personalräte und Bürgermeister der drei Gemeinden) die Empfehlung ausgesprochen, einen Gemeindeverwaltungsverband zu bilden.

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Ehrenberg haben diesen Beschluss bereits gefasst.

Wenn die Hilderser Gemeindevertreter und die Stadtverordneten der Stadt Tann dieser Empfehlung folgen, kann damit umgehend begonnen werden.

Die Realisierung der unserer Ansicht nach besseren Lösung, eine Fusion der drei Gemeinden, dauert mit guter, verantwortlicher Vorbereitung zu lange.

In der aktuellen Situation und mit den kommenden Veränderungen im Personalbereich durch das Ausscheiden langjähriger Mitarbeiter, können wir darauf nicht warten.

Mit dem Gemeindeverwaltungsverband können diese Probleme sofort angegangen und zukunftssicher gelöst werden.

Die Bedenken, die beim Personal bestehen, können wir nachvollziehen. Eine Veränderung bei den gewohnten Prozessabläufen führt immer zu einer Verunsicherung. Fakt ist aber, dass kein Arbeitsplatz verloren geht. Fakt ist auch, dass die drei Verwaltungsstandorte erhalten bleiben. Dass es zu Beginn auch einige Reibungen und Probleme gibt, ist zu erwarten.

Aber das lässt sich durch eine gute, offene, vertrauensvolle Zusammenarbeit lösen.

Eine Fusion ist durch den Verwaltungsverband nicht vom Tisch. Sie kann, wenn von den Bürgerinnen und Bürgern gewünscht, nachhaltig vorbereitet werden und später erfolgen.

 

 

 

Hintergrund:

Kommunen haben gemäß § 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) das Wohl ihrer Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe zu fördern. Hierzu gehört gemäß § 19 Abs. 1 HGO unter anderem die Aufgabe, in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für ihre Einwohner erforderlichen wirtschaftlichen, sozialen, sportlichen und kulturellen öffentlichen Einrichtungen bereitzustellen. Die Gemeinden sind dabei dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (§ 92 Abs. 2 HGO) verpflichtet und müssen ihren Haushalt ausgleichen (§ 92 Abs. 4 HGO). Die Kommunen müssen diesen Ausgleich durch Kürzung freiwilliger Leistungen und/oder Erhöhung der kommunalen Abgaben (vgl. § 92 Abs. 5 Nr. 1 HGO; § 93 HGO) herstellen. Beide Maßnahmen sind nicht geeignet, die Attraktivität der betroffenen Kommunen als Wohn-, Arbeits- und Lebensraum zu steigern und dem seit Jahren zu beobachtenden demografischen Wandel entgegenzuwirken.

Sinkende Einwohnerzahlen und steigendes Durchschnittsalter verstärken den Druck auf die öffentlichen Haushalte, weil beispielsweise die Kosten für die kommunale Infrastruktur auf immer weniger Einwohner umgelegt werden müssen, die Zahllast des Einzelnen also steigt. Gleichzeitig steigen Menge und Komplexität der zu erledigenden Verwaltungsaufgaben stetig. Prominente Beispiele hierfür sind das EU-Vergaberecht, die EU-Dienstleistungsrichtlinie oder zuletzt die Datenschutzgrund-verordnung.

Diese Trends betreffen alle 418 kreisangehörigen hessischen Kommunen. Je nach einwohner- und flächenmäßiger Größe sowie geografischer beziehungsweiser wirtschaftlicher Lage sind die einzelnen Gebietskörperschaften aber unterschiedlich stark von den Folgen dieser allgemeinen Entwicklung betroffen. Gerade einwohnermäßig kleine Flächenkommunen im ländlichen Raum können hier an ihre Belastungsgrenzen kommen. So hat der Präsident des Landesrechnungs-hofes im Rahmen der überörtlichen Prüfung kommunaler Gebietskörperschaften festgestellt, dass die wirtschaftlich sinnvolle Gemeindegröße mindestens 8.000 Einwohner beträgt. Im kommunal- und landespolitischen Bewusstsein haben die überwiegend zwangsweise herbeigeführten Gemeindefusionen der 70ger Jahre des letzten Jahrhunderts tiefe Spuren hinterlassen. Unter dem Stichwort „Interkommunale Zusammenarbeit“ werden daher die Städte und Gemeinden in Hessen seit Jahren inhaltlich und finanziell dabei gefördert, ihre Kräfte freiwillig zu bündeln. Die Möglichkeiten reichen dabei von themenbezogener Zusammenarbeit (Beschaffung von Streusalz für den Winterdienst) über Bündelung einzelner Verwaltungsbereiche (gemeinsame Standes- oder Ordnungsamtsbezirke) oder die gemeinsame verwaltungsmäßige Erledigung der Geschäfte der laufenden Verwaltung in einem Gemeindeverwaltungsverband bis hin zur freiwilligen Gemeindefusion.

Ausgangssituation Ulstertal:

Als ländliche Gemeinden mit (teilweise deutlich) unter 5.000 Einwohnern gehören die Gemeinde Ehrenberg (Rhön), die Marktgemeinde Hilders und die Stadt Tann (Rhön) zu den Kommunen, die von der oben genannten Entwicklung besonders betroffen sind und für die interkommunale Zusammenarbeit eine wirtschaftlich sinnvolle Strategie sein kann. Es bestehen daher bereits jahrelange Erfahrungen in der Zusammenarbeit untereinander und mit anderen Kommunen (z. B. Zweckverband Abfallsammlung für den Landkreis Fulda, Lokale Nahverkehrs-gesellschaft, Überlandwerke, Abwasserbeseitigung, Ordnungsbehördenbezirk).

Auch die geografische Lage und die verkehrlichen Verbindung sowie die politische Kultur führten im Jahr 2017 dazu, dass sich die drei Bürgermeister der beteiligten Kommunen erfolgreich um Fördermittel zur Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit einschließlich einer möglichen Gemeindefusion beim Land Hessen beworben haben.

Noch im Jahr 2017 wurde eine Projektstruktur aufgebaut, die die Einbindung der Parlamentsvorsteher und der Fraktionsvorsitzenden sowie der Verwaltungsspitze und der Personalräte (Steuerungsgruppe) gewährleistet. Unter Federführung der Bürgermeister wurden Schüllermann Consulting, Dreieich, und Thomas Fiedler, nebenamtlicher Kommunal- und Politikberater, mit der Unterstützung des Projektes beauftragt. Für Schüllermann hat Herr Dr. Joachim Houtman die drei Verwaltungen insbesondere hinsichtlich des Stellengerüstes, der Produktstrukturen und der räumlichen Situation analysiert. Thomas Fiedler hat die grundsätzlichen Rahmenbedingungen analysiert sowie abstrakt Gemeindeverwaltungsverband, kommunale Anstalt und Gemeindefusion als Gestaltungsoptionen vorgestellt.

In enger Abstimmung der Berater untereinander und mit der Steuerungsgruppe ist so diese Beschlussempfehlung entstanden, auf deren wesentlichen Aspekte nachfolgend im Detail eingegangen wird:

Organisationsanalyse:

Haushalts- und Produktstruktur der Kommunen sind, auch aufgrund des Einsatzes derselben Programme für das Finanz-, Rechnungs- und Kassenwesen nahezu identisch. Besonders personalintensiv sind die sogenannten Querschnittsfunktionen, die für die Funktionsfähigkeit der Verwaltung unerlässlich sind, aber keinen direkten Bürgerkontakt haben, wie Personal-wesen, Haushaltswesen und Informationstechnologie. Aus dem Wesen der Kommunen als Gebietskörperschaft resultiert, dass bezogen auf die gemeinsame Gesamtfläche zahlreiche Dinge doppelt oder dreifach vorgehalten oder erledigt werden müssen. Am deutlichsten wird dies bei den Softwareprodukten oder den Satzungen. Von den insgesamt 62 Satzungen (ohne Bauleitplanung) gelten 12 inhaltlich identisch oder zumindest ähnlich in allen Kommunen, 6 in mindestens zwei Kommunen und lediglich 14 nur in einer Kommune. Der Pflegeaufwand für die Anpassung von Satzungen an neue Gesetzes- oder Rechtslagen lässt sich also deutlich reduzieren.

Gleichzeitig lässt sich bei zentraler, gebietsgrenzenübergreifender Betreuung auch eine höhere Spezialisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter realisieren. Im Zuge einer Reorganisation sollten Verwaltungsprozesse konsequent optimiert und dokumentiert werden. Dies dient der Qualitätssicherung und ermöglicht wechselseitige Vertretungsoptionen, auch standort-übergreifend.

Die Personalanalyse hat auch ergeben, dass mittelfristig einige Dienstposten altersbedingt vakant werden, darunter auch Führungsstellen. Die Möglichkeiten zur Personalentwicklung und die Attraktivität als Arbeitgeber hängen letztlich ebenfalls von der Größe des Personalkörpers ab.

Auswahl der künftigen Rechts- und Organisationsform:

Das weitreichendste Modell zur Zusammenlegung der Verwaltung wäre eine Gemeindefusion. Mit der Fusion würden die bestehenden Kommunen vollständig in einer neuen Kommune aufgehen. Diese hätte zusätzlich den Effekt, dass eine wirtschaftliche Besserstellung im kommunalen Finanzausgleich erfolgen würde. Es wurden jedoch einige Aspekte identifiziert, die zum jetzigen Zeitpunkt eine Fusion nicht sinnvoll erscheinen lassen. Neben den bereits genannten Bereichen, bei denen eine Verwaltungszusammenlegung organisatorisch, wirtschaftlich und qualitativ absolut sinnvoll erscheint, müsste die gesamte Verwaltung zeitgleich umorganisiert werden.

Die Fusion würde ferner nicht nur die Verwaltung betreffen, sondern auch die Gremien. In den Kommunalparlamenten sind aktuell sieben Fraktionen vertreten, fünf nur in einer Kommune, lediglich eine in allen drei Kommunen. Ein Fusionsprozess würde daher eines längeren Vorlaufs bedürfen, um das politisch-administrative System darauf vorzubereiten. Während dieses Zeitraums würde kein konkreter Nutzen aus einer Verwaltungskooperation gezogen werden können. Unabhängig davon, dass die Gemeindefusion als aktuelles Gestaltungsziel verworfen wurde, waren sich die Projektbeteiligten einig, dass über die Neubildung einer Gemeinde (Fusion) die Bürgerschaft in einem Bürgerentscheid (§ 16 Abs. 3 Satz 4 in Verbindung mit § 8b HGO) hätte entscheiden sollen.

Gemeinsame kommunale Anstalt und Gemeindeverwaltungsverband haben gemeinsam, dass sie eine zusätzliche öffentlich-rechtliche Rechtsperson und Organisation neben den drei Kommunen sind. Während der Gemeindeverwaltungsverband vergleichbar der Kommune zwei Organe hat, nämlich den Verbandsvorstand (entspricht Gemeindevorstand/Magistrat) und die Verbandsversammlung (vergleichbar Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung), hätte die gemeinsame kommunale Anstalt kein „parlamentarisches“ Gremium. Dieses wurde aber für erforderlich erachtet, um den Einfluss der von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten ehrenamtlichen Kommunalpolitiker in der neuen Organisation direkt und unmittelbar zu gewährleisten und so auch die Interessen der Verbandsmitglieder koordinieren zu können. Als Rechtsform für die gemeinsame Verwaltung wurde der Gemeindeverwaltungsverband ausgewählt.

Weiteres Vorgehen:

Zur Gründung des Gemeindeverwaltungsverbands müssen die beteiligten Kommunen nun eine Satzung entwerfen. Diese muss dann einheitlich von den Gemeindevertretungen beziehungsweise der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und nach Genehmigung durch die Kommunalaufsicht öffentlich bekanntgemacht werden. Dann entsenden die Gemeindevertretungen beziehungsweise die Stadtverordnetenversammlung gem. § 31 Abs. 1 KGG aus ihren Reihen Vertreter in die Verbandsversammlung. Der Verbandsvorstand besteht gem. § 31 Abs. 2 KGG kraft Amtes aus den Bürgermeistern. Der Verband ist damit konstituiert. Er muss dann einen eigenen Haushaltsplan und späterhin auch Jahresabschluss erstellen.

Parallel zur Konstituierung wird gemeinsam mit den betroffenen Verwaltungseinheiten die schrittweise Aufgabenübertragung an den Verband vorbereitet. An den Verband soll dabei die verwaltungsmäßige Erledigung der jeweiligen Geschäfte übertragen werden. Die politische Verantwortung und Gestaltungshoheit bleibt in der Regel bei der jeweiligen Kommune. So wird es beispielswiese weiterhin möglich sein, dass - sofern politisch gewollt - unterschiedliche Hundesteuersätze gelten. Die Steuerbescheide werden jedoch zentral vom Verband erstellt und die Erhebung abgewickelt. Den Erkenntnissen aus der Organisationsanalyse folgend, werden zunächst die personalintensiven Querschnittsfunktionen ohne direkten Bürgerkontakt (Personalwesen, Haushaltswesen und Informationstechnologie) dem Verband übertragen. Weitere Bereiche können folgen, sofern wirtschaftlich sinnvoll und politisch gewollt.

Zur Erledigung seiner Aufgaben kann sich der Verband auch Bediensteten der Mitgliedskommunen bedienen (§ 30 Abs. 3 Satz 2 KGG). Für die Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter bedeutet dies, dass im Einzelfall geklärt werden wird, ob ein neuer Anstellungsvertrag mit dem Verband geschlossen werden soll oder der derzeitige Arbeitgeber die entsprechenden Bediensteten an den Verband abordnet. Die Analysen haben keine Anhaltspunkte für einen Personalmehr- oder minderbedarf ergeben. Gestaltungsspielräume werden durch Pensionierungen entstehen. In jedem Fall wird der Verband die Räumlichkeiten der vorhandenen Verwaltungen nutzen.

Finanzierung:

Die weiterhin erforderlichen Beratungsleistungen von Herrn Dr. Houtman (Schüllermann) sowie Herrn Fiedler werden aus IKZ-Fördermitteln des Landes Hessen finanziert. Die formale Verbandsgründung ist lediglich mit den Kosten für die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verbunden. Der laufende Betrieb des Verbands erzeugt Verwaltungsaufwand (z. B. Personal- und Sachkosten). Dieser wird soweit die noch zu erarbeitende Satzung keinen anderen Maßstab bestimmt gem. § 32 KGG dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Verbandsgemeinden auf die Mitgliedskommunen umgelegt. Im Zuge der Haushaltsplanung sind auch eventuelle Investitionen zum Beispiel in die IT-Infrastruktur abzustimmen. Da die Verbandsverwaltung dann für über 11.000 Einwohner und eine Fläche von über 171 Quadratkilometer zuständig ist, sollte die Umlage trotz geringer zusätzlicher Kosten für die Verwaltung des Verbands (Verbandsgremien, Haushalt und Jahresabschluss) für die Kommunen wirtschaftlich günstiger sein, als die eigenständige Aufgabenerledigung. In jedem Fall schafft die Bündelung der Verwaltung nicht monetär bewertbare Qualitätsvorteile aufgrund von Spezialisierung und Vertretungsmöglichkeiten.

Ausblick:

Der Verband kann in relativ kurzer Zeit seinen Verwaltungsbetrieb aufnehmen. Weitere Aufgaben können nach und nach übertragen werden. Darüber hinaus sind weitere Entwicklungsstufen vorstellbar, so könnten weitere Verbandsmitglieder aufgenommen werden oder auf Basis bilateraler Vereinbarungen einzelne Dienstleistungen auch für Nicht-Mitgliedskommunen erbracht werden. Ebenso vorstellbar ist, dass erneut die Frage einer Gemeindefusion politisch diskutiert wird. Die vom Gemeindeverwaltungsverband getragenen Verwaltungsabteilungen wären dann bereits geeignete Grundbausteine für die in diesem Fall erforderliche neue Gemeindeverwaltung. Der Gemeindeverwaltungsverband könnte im Falle einer Fusion oder aufgrund anderer politischer Ziele nach Maßgabe des § 21 KGG beziehungsweise darauf basierender Satzungsregelung auch wieder aufgelöst werden.

Fazit:

In Hessen gilt als wirtschaftlich kritische Gemeindegröße eine Einwohnerzahl von mindestens 8.000. Der gemeinsame Verwaltungsverband im Ulstertal wird für über 11.000 Einwohner zuständig sein. Die kritische Betriebsgröße (hier gemessen in Einwohnerzahlen) wird damit deutlich überschritten, die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung kann also gesteigert werden. Da die Selbstständigkeit der Kommunen erhalten bleibt, werden die politischen Vorgaben weiterhin dezentral beschlossen. Zuständigkeit und Verantwortung der Gremien bleiben weitgehend unberührt. Die örtliche Identität und die (touristische) Markenbildung nach außen werden uneingeschränkt gewahrt. Auch die Verwaltungskunden werden von dieser Organisationsänderung nur wenig betroffen sein, da die Anlaufstellen in der örtlichen Verwaltung erhalten bleiben und der Verband quasi lediglich im Hintergrund tätig wird. Ist der Verband einmal gegründet, können nach und nach die einzelnen Verwaltungsaufgaben reorganisiert werden. Eine Überforderung des politisch-administrativen Systems wird dadurch vermieden.

Das gewählte Modell eines Gemeindeverwaltungsverbands ist förderfähig durch das Land Hessen und darüber hinaus offen für weitere Entwicklungsschritte. Außerdem kann auf die Erfahrung einiger bereits erfolgreich gegründeter Gemeindeverwaltungsverbände zurückgegriffen werden.

 

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Aufgabe für die Zukunft

 

Die interkommunale Zusammenarbeit ist richtungsweisend für die Zukunft unserer Gemeinden in der Rhön.

 

Um für die Menschen in unseren Orten lebenswert zu bleiben und Perspektiven für die Zukunft zu bieten, muss viel in die Infrastruktur investiert werden und ein gutes soziales und kulturelles Umfeld geschaffen werden.

Dafür sind die einzelnen Gemeinden finanziell zu schwach und können dies nur in einer verstärkten Zusammenarbeit bewerkstelligen.

 

Wie diese Zusammenarbeit aussehen kann, soll eine Machbarkeitsstudie feststellen, die alle Möglichkeiten mit ihren Auswirkungen prüft und gegenüber stellt.

 

Dafür hat die Hilderser Gemeindevertretung folgenden Beschluss einstimmig gefasst:

 

Intensivierung der Interkommunalen Zusammenarbeit zwischen der Stadt Tann (Rhön) und den Gemeinden Hilders und Ehrenberg (Rhön) – Grundsatzbeschluss

 

 

 Die interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) in Tann (Rhön), Hilders und Ehrenberg (Rhön) hat bislang innerhalb der vorhandenen Strukturen stattgefunden. Immer wieder gab es Forderungen seitens der Gremienmitglieder und Fraktionen, die Zusammenarbeit im Ulstertal zu verstärken. Die Bürgermeister haben sich ausgehend von diesem IKZ-Stadium sowie der Analyse des Hess. Kompetenzzentrums IKZ und der Kommunalabteilung im Innenministerium intensiv mit der Frage befasst, welche weitere Chancen IKZ in Tann (Rhön), Hilders und Ehrenberg (Rhön) in der Zukunft noch bieten kann und welche Risiken damit verbunden sind. Die gemeinsam gewonnene Erkenntnis ist, dass grundsätzlich strukturelle Veränderungen erforderlich sind, um Qualität, Quantität und Wirtschaftlichkeit der kommunalen Leistungen dauerhaft zu erhalten und bedarfsgerecht zu entwickeln.

Es werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Tann (Rhön) und die Gemeindevertretungen der Gemeinden Ehrenberg (Rhön) und Hilders sind sich – unabhängig von der konkreten Ausgestaltung – darüber einig, langfristig gemeinsam eine effiziente und kostengünstige kommunale Struktur zu schaffen, die den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung trägt.

 

2. Der Magistrat der Stadt Tann (Rhön) und die Gemeindevorstände der Gemeinden Hilders und Ehrenberg (Rhön) sollen deshalb bis zum 30.06.2018 eine entscheidungsreife Beschlussvorlage für die Schaffung einer zukunftsfähigen Verwaltungs- und Kommunalstruktur in der Stadt Tann (Rhön) und den Gemeinden Hilders und Ehrenberg (Rhön) auf Basis einer Machbarkeitsstudie zu erarbeiten. Die Entscheidung in den Vertretungskörperschaften ist bis zum 31.12.2018 angestrebt.

 

3. In den Erarbeitungsprozess dieser Beschlussvorlage sind die politischen Gremien ebenso einzubinden wie die Mitarbeiterschaft, Bürgerinnen und Bürger, Feuerwehren, Aufsichtsbehörden und sonstige betroffenen Behörden, Organisationen und Verbände. Der Entscheidungsprozess ist von Anfang an transparent zu gestalten.

 

4. Für den Prozess und die zu vergleichenden Strukturmodelle gelten folgende einheitliche Vorgaben:

a) Fördermittel für den Erarbeitungsprozess, insbesondere für den Einsatz externer Begleitung, sind zu nutzen, etwaige spätere Projektförderungen für die Umsetzung sind in die vergleichende Betrachtung einzubeziehen. Zur Gewinnung von Fördermitteln bzw. zur Höhe der Entschuldung der Ulstertalgemeinden sind mit den zuständigen Stellen verbindliche Lösungen notwendig.

b) Sämtliche Modelle sollen gegenwärtigem Kommunalrecht entsprechen, die Inanspruchnahme von Experimentierklauseln ist auf ein Minimum zu beschränken.

c) Unabhängig von der rechtlichen Organisation der Verwaltung sind die vorhandenen Verwaltungsstandorte (Rathäuser) sowie ein örtliches Leistungsangebot in allen Modellen beizubehalten.

d) Die Strukturveränderungen sind ohne betriebsbedingte Kündigungen zu realisieren.

e) Die Identifikation der Einwohnerschaft mit ihrer Kommune und mit ihrem Stadt-/Ortsteil ist ein hohes Gut. Die verschiedenen Modelle haben dies zu berücksichtigen und entsprechende Beteiligungs-/Mitwirkungsangebote auf dieser Ebene vorzusehen.

 

5. Die zu erarbeitende Beschlussvorlage soll -ausgehend von den vorhandenen politisch-administrativen Strukturen in der Stadt Tann (Rhön) und den Gemeinden Hilders und Ehrenberg (Rhön)- die rechtlich-organisatorische Machbarkeit, die Akzeptanz durch die Einwohner und die ökonomischen Effekte aufzeigen. Eine (teilweise) gemeinsame Kommunalverwaltung für Tann (Rhön), Hilders und Ehrenberg (Rhön) ließe sich nach dem in Hessen geltenden Kommunalrecht nach dem derzeitigen Erkenntnisstand auf drei Arten verwirklichen:

 

I. Eine verstärkte Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen (z.B. Zweckverbände)

II. Gemeindeverwaltungsverband

III. Fusion zu einer Stadt- bzw. Stadtgemeinde

 

6. Sämtlich derzeit laufende Projekte zur interkommunalen Zusammenarbeit bleiben hiervon unberührt. Über den Projektfortschritt werden die Gremien laufend informiert.

 

 

Zu 3:

Gemäß § 1 der Hessischen Gemeindeordnung sind Kommunen Grundlage des demokratischen Staates. Ihre Aufgabe besteht darin, das Wohl ihrer Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe zu fördern. In den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit hat die Kommune die für ihre Einwohner erforderlichen

wirtschaftlichen, sozialen, sportlichen und kulturellen öffentlichen Einrichtungen bereitzustellen. Die Bürger müssen die damit verbundenen Lasten tragen. IKZ weitet den

Blick über die Gebietsgrenzen hinaus. Durch Bündelung der Kräfte sollen die Grenzen der Leistungsfähigkeit ausgeweitet und durch mehr Wirtschaftlichkeit die von den Einwohnern zu tragenden Lasten reduziert werden. Je intensiver die Zusammenarbeit wird, desto mehr verschwimmen auch die Konturen zwischen den beteiligten Kommunen und die Verantwortungsbereiche der gewählten Organe.

 

Zu 4:

a) Seitens des Hessischen Ministeriums des Innern wurde vorbehaltlich der Verabschie-

dung dieser Vorlage Fördermittel für die Zusammenfassung der Verwaltung in Aussicht gestellt und zwar für die Erarbeitung der Zielstrukturen wie auch für eine anschließende Umsetzung.

 

b) Hessischen Kommunen ist es bislang nicht erlaubt, eine zusätzliche kommunale Ebene (vergleichbar einer Samtgemeinde) unterhalb der Landkreise zu etablieren, deren Organe (Samtgemeindebürgermeister, Samtgemeindevertretung) von den Bürgern gewählt werden. Der Vorteil eines solchen Modells ist die direkte demokratische Legitimation, der Nachteil die Doppelstrukturen.² Für die Umsetzung eines solchen Modells wäre man aufgrund der Rechtslage in Hessen auf Einführung und Fortbestand von Sonderregelungen angewiesen. Diese Abhängigkeit soll vermieden werden.

 

² Bezieht man die Landkreise als Gemeindeverband mit in die Betrachtung ein, dann entsteht eine kommunale Dreifachstruktur Gemeinde, Samtgemeinde und Landkreis.

 

c) Die vorhandenen Räumlichkeiten in den Rathäusern sollen weiter genutzt werden. Auch sollen die derzeit üblichen Verwaltungsdienstleistungen dort weiterhin angeboten werden. Grundsätzlich sind jedoch eine räumliche Zusammenfassung nach Fachinhalten und somit eine umfangreiche Organisationsentwicklung der Kern dieser IKZ.

 

d) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Rückgrat der Verwaltung und prägen deren Wahrnehmung in der Öffentlichkeit. Die neuen Verwaltungsstrukturen sollen langfristig attraktive Arbeitsbedingungen (Ausstattung, Spezialisierungsmöglichkeiten) gewährleisten. Kurzfristig verlangt das von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern inhaltliche und räumliche Flexibilität sowie Engagement im Veränderungsprozess. Die Beschäftigungsgarantie soll hierzu motivieren und ist Ausdruck des sozialen Verantwortungsbewusstseins der kommunalen Arbeitgeber.

 

e) Das Gebiet der beteiligten Kommunen ist sehr weiträumig (171,7 qkm) und hat 26 Stadt-/Ortsteile bei etwa 12.000 Einwohnern. Zum Gelingen einer weiteren engeren Zusammenarbeit sind auch die Einbindung der Einwohnerschaft und deren Identifikation mit den angestrebten Veränderungen wichtig. Damit sich die einzelnen Stadt-/Ortsteile in einer gegenüber seither noch viel größeren Zusammenarbeitsgemeinschaft wiederfinden, sind angemessene Beteiligungs- und Artikulationsstrukturen notwendig.

 

 

"Freibadsaison-Karte"

 

Die Gemeindevertreter haben den Test einer "Freibadsaison-Karte"  beschlossen.

Erwachsene Besucher der Ulsterwelle können die ganze Freibadsaison für 70,-  € das Hallen- und Freibad nutzen (Saunabenutzung nicht eingeschlossen),

Kinder von 4 bis 17 Jahren für 40,- € und

Familien für 160,- € (ein oder zwei Erwachsene und alle ihre Kinder).

 

Die O B H -Fraktion hat dem geschlossen zugestimmt.

Damit wird dem Wunsch großer Teile der Bevölkerung gefolgt, gerade den Kindern und Jugendlichen einen häufigeren Besuch, vor allem in den Sommerferien, zu ermöglichen.

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Bauplätze in allen Ortsteilen der Gemeinde Hilders

 

Leider keine Mehrheit für den unten stehenden Antrag!!!

CDU-Fraktion stimmt geschlossen dagegen.

 

Abstimmungsergebnis: 11 Ja : 11 Nein : 0 Enthaltungen

 

Zur Gemeindevertretersitzung am 21.08.2017 hatte die OBH-Fraktion

zum Thema Bauplätze in allen Ortsteilen folgenden Antrag eingereicht:

 

Antrag:

 

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, zusammen mit den Ortsbeiräten in allen Ortsteilen zu prüfen, ob es Hemmnisse gibt, die eine Bebauung von Grundstücken verhindern und dann mit den Eigentümern und den maßgebenden Behörden eine Beseitigung der Hemmnisse zu prüfen. Hierüber ist dem Ausschuss für Infrastruktur und Wirtschaft in der nächsten Sitzung zu berichten.

 

Begründung:

 

Der Bedarf an Bauplätzen besteht in allen Ortsteilen und nicht nur in Brand und Hilders. Es gibt zum Beispiel in erschlossenen Ortslagen Grundstücke, die unter Naturschutz oder ähnliches gestellt wurden und somit nicht mehr bebaubar sind. Bevor neue Baugebiete ausgewiesen werden, die ebenfalls die Belange des Naturschutzes etc. berühren, sollten diese Flächen vorrangig zur Wohnraumerstellung herangezogen werden

 

 

 

 

In den letzten beiden Gemeindevertretersitzungen wurde von einigen Rednern der Eindruck erweckt,

die OBH wolle die Entwicklung von Baugebieten in der Gemeinde behindern.

 

Das Gegenteil ist richtig!

 

Zusammen mit der CWE wurde schon am 27.04.2017 ein Beschluss zu diesem Thema gefasst,

den nur 3 CDU Abgeordnete mittragen wollten.

 

Einen weitergehende Antrag hat die OBH für die kommende Sitzung eingebracht.

 

In der Gemeindevertretersitzung am 27.04.2017 wurde folgendes beschlossen:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Der Gemeindevorstand wird damit beauftragt zu prüfen, inwieweit sich im Hinblick auf die voraussichtlich im Mai 2017 in Kraft tretende Novellierung des Bau- gesetzbuches (BauGB) die Voraussetzungen zur Ausweitung von Baugebieten mit Flächen kleiner 10.000 m² durch die Gemeinde verändern.

Insbesondere hinsichtlich des dort eingefügten § 13b zur „Einbeziehung  von Außengebietsflächen in das beschleunigte Verfahren“.

 

Diese Prüfung soll sich dabei konkret und beispielhaft mit dem vom Ortsbeirat Brand eingereichten Vorschlag zur Ausweisung eines Baugebietes „Reulbachswiesen II“ befassen.

 

Das Ergebnis ist über den Ausschuss für Infrastruktur und Wirtschaft der Gemeindevertretung bis zu ihrer ersten Sitzung nach der Sommerpause zuzuleiten.

 

Abstimmung:          15:0:7

 

Zugestimmt haben die Gemeindevertreter der CWE und der OBH, enthalten hat sich die CDU

 

 

Zukunft  Gemeinde  Hilders

Start Ortsmitte Hilders

 

Herzliche Einladung zur

 

Projekt-Werkstatt

 

am Freitag, dem 9. September 2016   

um 20:00 Uhr in der Alten Schule Hilders, Schulstraße 2
Bei der Stärken/Schwächen-Diskussion, dem Ortsrundgang und der Strategiewerkstatt wurden schon viele gute Vorschläge gesammelt, die nun nach der Sommerpause mit den interessierten Bürgerinnen und Bürgern weiter konkretisieren und ausgearbeiten werden.
Dabei werden auch die Wege der Umsetzung besprochen und es können noch weitere Ideen oder neue Vorschläge eingebracht werden.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!


Ihre Ansprechpartner:

Bürgermeister Hubert Blum, Gemeinde Hilders,

Tel. 0 66 81 / 96 08-0, gemeinde@hilders.de

Ulrike und Jens Lilienbecker, Büro für Geographie und Kommunikation,

Tel. 0 97 63 / 9 30 04 90, info@lilienbecker.de

Mehr Infos unter www.Zukunft-Gemeinde-Hilders.de

 

 

Anregungen und Fragen auch gerne an die OBH unter info@prohilders.de

 

Herzlichen Glückwunsch Herrn Mathias Dickhut, zum einstimmigen Wahlergebnis zum Vorsitzenden der Gemeindevertretung.

 

     Einen ebenso herzlichen Glückwunsch an Herrn Franz-Otto Vey, zur Bestellung zum 1. Beigeortneten des Gemeindevorstandes.

 

 

 

Unser Ziel ist erreicht!

Vielen Dank an unsere Wählerinnen und Wähler, die uns ihre Stimme gegeben haben und damit dazu beigetragen haben, die absolute Mehrheit der CDU zu beenden.

 

Unser Ziel ist es, die absolute Mehrheit einer Partei im Gemeindeparlament Hilders zu beseitigen und zu verhindern.

 

Warum?

 

      Mit einer absoluten Mehrheit kann ich politische Entscheidungen im Alleingang

      durchsetzen.

 

      Das darf nicht sein!

 

      Ohne absolute Mehrheit bin ich gezwungen, mit den anderen Fraktionen

      sachlich zu diskutieren.

 

      Das wollen wir erreichen!

 

      Ohne absolute Mehrheit müssen neue Mehrheiten für gemeinsame Lösungen

      gesucht werden.

 

      Das führt zu einer breiteren Basis und Zustimmung!

 

      Ohne absolute Mehrheit haben kleinere Fraktionen größere Chancen Ideen  

      und Lösungsvorschläge einzubringen.

 

 

 

Das ist das Ziel der Offenen Bürgerliste Hilders

 

O B H

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Wahlergebnisse:

Sitzverteilung

Wahlvorschlag Stimmen Stimmenanteil Sitze
CDU 22758 47,83% 11
CWE 16715 35,13% 8
OBH 8104 17,03% 4
gesamt 47577   23

Gemeindevertretung   

Liste/Wahlvorschlag 7, "OBH"
Ergebnisse der Bewerber/-innen

 


Nr

Name

 Stimmen 
Listen-
anteil

Status
 702   Wiewecke, Antonia  940   11,6% gewählt
 701   Jenisch, Hartmut  933   11,5% gewählt
 711   Hohmann, Matthias  872   10,8% Mandat niedergelegt, da Wechsel in Gemeindevorstand
 703   Scheer, Matthias  859   10,6% Mandat wegen Anstellung in Gemeinde niedergelegt
 709   Jenisch, Sabine  810   10,0%

    nachgerückt für Matthias Hohmann

 705   Siekmann, Nicole  733   9,0%     nicht angenommen
 706   Baumgart, Maik  681   8,4%     nicht angenommen
 708   Wald,  Bernhard  619   7,6%     nachgerückt für Matthias Scheer
 710   Schönleber, Andreas  574   7,1%     nicht gewählt
 704   Zies,        Martin  570   7,0%     nicht gewählt
 707   Zies,       Yvonne  513   6,3%     nicht gewählt

 

Ortsbeirat Hilders

Liste/Wahlvorschlag 7, "OBH"
Ergebnisse der Bewerber/-innen

 


Nr

Name

 Stimmen 
Listen-
anteil

Status
 701   Jenisch, Sabine  353   18,3% gewählt
 704   Scheer, Matthias  287   14,8% ausgeschieden
 707   Wiewecke, Antonia  249   12,9%     niedergelegt
 703   Siekmann, Nicole  227   11,7%     nachgerücktt
 702   Wald, Bernhard  207   10,7%     nicht gewählt
 709   Jenisch, Hartmut  185   9,6%     nicht gewählt
 708   Schönleber, Andreas  173   8,9%     nicht gewählt
 706   Zies, Martin  133   6,9%     nicht gewählt
 705   Zies, Yvonne  119   6,2%     nicht gewählt