OBH Antrag zum Verzicht auf den Einsatz von

chemisch-synthetischen Pflanzenbehandlungsmitteln

und Kontrolle der Gülledüngung auf gemeindeeigenen Flächen

 

Die Diskussion mit den Ortslandwirten in der Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Wirtschaft und der Austausch mit Vertretern des Biosphären-reservates haben gezeigt, wie wichtig, wie aktuell und wie vielschichtig diese Themen sind.

Um hierbei allen Belangen gerecht zu werden, muss der Antrag vertieft und weiter ausgebaut werden.

Dazu werden wir mit den Beteiligten die Gespräche intensiv fortführen,

damit zum Beispiel auch die Fördermöglichkeiten für die Landwirte ausgeschöpft werden können und der Landschaftsschutz zu seinem Recht kommt.

Deshalb haben wir den Antrag zurück gezogen und werden ihn zu einem späteren Zeitpunkt in neuer Fassung wieder einbringen.

 

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Antrag zum Verzicht auf den Einsatz von

chemisch-synthetischen Pflanzenbehandlungsmitteln

und Kontrolle der Gülledüngung auf gemeindeeigenen Flächen

 

Warum stellt die OBH diesen Antrag?

Wir leben hier im Ulstertal, Teil des  Biosphärenreservats Rhön, Biosphärenreservat - das steht für landschaftliche Vielfalt mit großem Artenreichtum. Beides hängt unmittelbar zusammen.

 

Zitat von der Website biosphärenreservat-rhön.de:

 

„Das „Land der offenen Fernen“ ist eine vom Menschen geschaffene Landschaft mit vielen Wiesen und Weiden. In dieser Kulturlandschaft aber auch in den 3%-Wildnisgebieten leben zahllose Tier- und Pflanzenarten, darunter viele gefährdete Arten.

Damit dies auch in Zukunft so bleibt, wollen wir neben der kulturellen Vielfalt insbesondere die natürlichen und naturnahen Lebensräume erhalten und, wo nötig, wiederherstellen. Das sichert den genetischen Bestand und damit die Vielfalt des Lebens.

In der Natur gibt es keinen Stillstand, alles ist und bleibt in Bewegung. Wir wollen die Richtung dieser Dynamik mittragen, indem wir in der Rhön günstige Entwicklungsbedingungen schaffen.

Deshalb ist uns eine naturnahe und der Rhön angepasste Landnutzung so wichtig. Wir setzen uns für naturverträgliche Technologien und umweltschonend erzeugte Produkte ein und schaffen die Rahmenbedingungen für einen sanften Tourismus.

Das ermöglicht regionale Wertschöpfung, die den Menschen wie auch der Natur im Biosphärenreservat nachhaltig Vorteile bringen.“  Zitat Ende. 

 

Damit kommen wir zum Verzicht auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenbehandlungsmitteln.

Als Synonym hierfür steht das bekannteste, nämlich Glyphosat.

Es geht aber um alle chemisch-synthetischen Pflanzenbehandlungsmittel.

Die Vor- und Nachteile dieser Gifte werden kontrovers diskutiert.

Fakt ist aber, dass Pflanzen vergiftet werden und Insekten massiv beeinträchtigt werden, vor allem bestäubende.

Die EU verhandelt schon lange über ein Verbot, was auch schon in Kraft sein könnte, wenn nicht ein einzelner Politiker entgegen demokratischer Absprachen die weitere Nutzung ermöglicht hätte.

Über kurz oder lang wird es kommen, aber solange müssen wir nicht warten. Die Einsichtsfähigkeit der Bundespolitik kann durch Lobby Arbeit deutlich verzögert werden.

Wir maßen uns nicht an, hier Regeln für alle auf zu stellen – es geht einzig und allein um die gemeindeeigenen Flächen, die neu zur Verpachtung ausgeschrieben werden oder wo die Pacht verlängert wird. Das können wir als Gemeinde – als Eigentümer, im Rahmen der Vertragsfreiheit machen.

 

Und genauso ist es mit der Gülledüngung – hier wird fälschlicher Weise von einigen von einem Verbot gesprochen.                  Das ist nicht richtig!                   Das fordern wir gar nicht!

Wir wollen, dass die neue Düngeverordnung eingehalten wird und die Möglichkeit einer direkten Kontrolle entsteht. Ebenso kann man darüber sprechen, an bestimmten Tagen (z.B. vor Feiertagen) die Ausbringung von Gülle auf gemeindeeigenen Flächen zu verbieten.

 

Wir retten damit nicht das Ulstertal und schon gar nicht die Welt – aber wir können als Gemeinde ein Zeichen setzen für einen bewussten Umgang mit unserer Biosphäre – mit Mensch und Natur.

 

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Verzicht auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenbehandlungsmitteln und Kontrolle der Gülledüngung

auf gemeindeeigenen Flächen

 

Antrag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, in neu abzuschließende Pachtverträge für gemeindliche Agrarflächen den Verzicht auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenbehandlungsmitteln wie Glyphosat aufzunehmen.

Ebenso verzichtet die Gemeinde auf eigenen Flächen ab sofort ebenfalls auf die Verwendung und untersagt dies auch den mit der Pflege der öffentlichen Flächen beauftragten Unternehmen.

Des Weiteren soll auf kommunalen Weideflächen die Düngung mit Gülle durch eine Vereinbarung geregelt werden, wann und wie viel ausgebracht werden darf und dass die Ausbringung angemeldet wird.

                                                      

 

Begründung:

Über das Herbizid Glyphosat wird kontrovers diskutiert. Es  ist ein Gift mit möglicherweise krebserregender Wirkung.

Wissenschaftlich belegt ist die Aussage, dass Glyphosat die Artenvielfalt der Insekten, besonders der bestäubenden Insekten, deutlich beeinträchtigt.

 

Die Gemeinde setzt damit ein Zeichen, dem nachhaltig entgegen zu wirken. 

Im Hinblick auf die Gülledüngung müssen wir leider feststellen, dass zunehmend überdüngt wird und die Einhaltung der neuen Düngeverordnung kontrolliert werden muss.

 

Die Erhaltung der Vielfalt von Flora und Fauna sollte gerade bei uns im Biosphärenreservat oberstes Gebot sein, auch im Hinblick auf die Wichtigkeit des Tourismus.

Es ist auch eine Aufforderung an die hiesigen Landwirte, ebenfalls über einen freiwilligen Verzicht nachzudenken.

Wir wollen damit nicht gegen die hiesigen Landwirte arbeiten, sondern mit ihnen das Beste für die Gesundheit der Bevölkerung und den Erhalt unserer Umwelt erreichen.

 

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evangelisch.de

Mehr als du glaubst

KONTRA  Glyphosat

Mögliche Risiken: Zwar haben mit BfR und EFSA renommierte Stellen für die Wiederzulassung grünes Licht gegeben. Aber auch die Gegenseite kann viele Studien und Stellungnahmen aufbieten. Mit am prominentesten ist die Warnung der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC). Sie stellte im März 2015 fest, dass Glyphosat "wahrscheinlich krebserzeugend bei Menschen" sei. Die Verbraucherorganisation Foodwatch hält vor diesem Hintergrund ein Verbot für unumgänglich: "Das im EU-Lebensmittelrecht geltende Vorsorgeprinzip muss berücksichtigt werden - das heißt: Solange seriöse Hinweise auf gesundheitliche Risiken im Raum stehen, darf Glyphosat nicht weiter auf dem Acker eingesetzt werden."

Rückstände im Menschen: Glyphosat bleibt nicht auf dem Feld, sondern findet sich auch in vielen Menschen. Das ist das Ergebnis einer Studie, bei der im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung der Urin von rund 2000 Bürgern aus Deutschland untersucht wurde. "Demnach liegt bei 75 Prozent der Bürgerinnen und Bürger die Belastung mit mindestens 0,5 Nanogramm/Milliliter um ein Fünffaches höher als der Grenzwert für Trinkwasser", erklärte die Stiftung im März.

Nicht alternativlos: Unkraut lässt sich nicht nur mit Pestiziden oder Umpflügen bekämpfen, macht der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) geltend. Es könne auch ausgerissen werden, wobei Menschen ähnlich wie beim Spargelstechen auf Anhängern über die Felder fahren, erklärt BÖLW-Sprecherin Joyce Moewius. Davon abgesehen müsse bei der Kohlendioxid-Bilanz die energieintensive Produktion von Herbiziden berücksichtigt werden.

Glyphosat und Gentechnik: Wer Bedenken gegen Gentechnik hegt, wird Glyphosat noch skeptischer gegenüber stehen. Denn Gentechnik und Glyphosat sind kombinierbar, wie Greenpeace, aber auch der Agrarkonzern Monsanto, erläutern. Da Glyphosat als Breitbandherbizid sehr viele Pflanzen tötet, werden Nutzpflanzen zum Beispiel in den USA durch Genveränderung resistent gegen das Gift gemacht.

 

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Glyphosat zwischen Pro und Contra

Topagrar.com - Lesen Sie mehr auf:
https://www.topagrar.com/news/Acker-Agrarwetter-Ackernews-Glyphosat-zwischen-Pro-und-Contra-2603655.htmlDer Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat sorgt bei Gegnern und Befürwortern weiter für kontroverse Diskussionen.

Der argentinische Mediziner Dr. Avila Vazquez wies kürzlich auf der Fachdiskussion „Glyphosat - pures Gift oder Baustein zur Ernährung der Welt“ in Bonn darauf hin, dass Glyphosat zu einer deutlichen Steigerung der Krankheitsrate in dem südamerikanischen Land beigetragen habe.

Laut Vazquez‘ Aussagen ist die Zahl an Krebserkrankungen und Fehlgeburten in ländlichen Ackerbauregionen Argentiniens seit der vermehrten Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, die die Komponente enthalten, vielerorts um mehr als das Dreifache gestiegen.

Auf die Unbedenklichkeit des Wirkstoffs bei sachgemäßer Anwendung und die nicht hinreichende Vergleichbarkeit der Anwendungssituationen in Argentinien und Deutschland pochte dagegen Dr. Thoralf Küchler von der Arbeitsgemeinschaft Glyphosat (AGG), der sich auch als Vertreter des Pflanzenschutzmittelherstellers Monsanto an der Diskussion beteiligte. Er verwies dabei unter anderem auf die vorhandenen Studien und den Bewertungsbericht des Bundesinstituts für Risikokommunikation (BfR), wonach weder nervenschädigende noch krebserregende oder erbgutverändernde Wirkungen bei sachgemäßer Anwendung vorlägen.

Als unausgewogen kritisierte hingegen Julia Sievers-Langer vom Forum für internationale Agrarpolitik „Agrar Koordination“ die Bewertung des BfR. So seien zahlreiche Studien von Umweltverbänden und -organisationen bei der Evaluierung nicht berücksichtigt worden. Darüber hinaus hätten mehrere Toxikologen dem Bericht „gravierende Fehler“ bescheinigt.

Produktivität nicht proportional gestiegen

Alarmierend nannte der Mediziner Vazquez die Veränderung der Pflanzenproduktionsverhältnisse in Argentinien und den damit einhergehenden Wandel der Ackerbaumethoden in Anbetracht der steigenden Krankheitsrate in den Anbaugebieten. Zwischen 1990 und 2014 sei die Anwendungsmenge an Pflanzenschutzmitteln um nahezu 1 000 % auf nunmehr 371 Mio kg jährlich gestiegen. Bei einem gleichzeitigen Zuwachs der Anbaufläche um 50 % auf 30 Mio ha habe die Produktivität mit einem Plus von 35 % allerdings nicht proportional zugelegt.

Vergleichbare Verhältnisse herrschten in Paraguay, Uruguay und Brasilien, aber auch in den USA. In Argentinien würden glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel mittlerweile rund 15 Mal pro Anbauzyklus angewandt, so Vazquez. Pro Kopf betrage die Menge des eingesetzten Wirkstoffs im landesweiten Schnitt etwa 6 kg jährlich



Topagrar.com - Lesen Sie mehr auf: https://www.topagrar.com/news/Acker-Agrarwetter-Ackernews-Glyphosat-zwischen-Pro-und-Contra-2603655.html

 

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Zur Herbstanwendung von Gülle auf Grünland

31. Januar 2018
Geschrieben von Dr. Jörg Hüther, HMUKLV und Dr. Richard Neff, LLH

Seit dem 2. Juni 2017 ist die neue Dünge-Verordnung in Kraft. Ein zwischen den Bundesländern abgestimmter Leitfaden für die Umsetzung der Verordnung in der Beratung befindet sich in Vorbereitung. Um den zahlreichen aktuellen Fragen aus der Praxis dennoch Rechnung zu tragen, gilt folgender vorläufiger Hinweis für den Herbst 2017:

Nach den Vorgaben der Düngeverordnung ist die Anwendung von Düngemitteln – und damit auch Gülle –  immer unter Berücksichtigung der Standortbedingungen auf ein Gleichgewicht zwischen dem voraussichtlichen Nährstoffbedarf der Pflanzen einerseits und der Nährstoffversorgung aus dem Boden und aus der Düngung andererseits auszurichten. Aufbringungszeitpunkt und -menge sind dabei so zu wählen, dass verfügbare oder verfügbar werdende Nährstoffe den Pflanzen zeit- und bedarfsgerecht zur Verfügung stehen und Einträge in oberirdische Gewässer und das Grundwasser vermieden werden. Hierbei sollen auch die Ergebnisse regionaler Feldversuche herangezogen werden.

Diverse Untersuchungsergebnisse zur Herbstanwendung von Gülle auf Grünland zeigen das Risiko unvollständiger Umwandlung des damit ausgebrachten Stickstoffs in Ertrag. Dadurch können N-Salden anwachsen und bei ungünstiger Witterung die Nitrat-Konzentration im Boden erhöhen. Dadurch steigt das Stickstoff-Auswaschungspotential deutlich an. Um dieses Risiko zu minimieren, gilt:

Gülle-Ausbringung nach der letzten Schnittnutzung im Herbst auf Grünland sollte aus vorgenannten Gründen nach Möglichkeit vermieden werden.
Wenn dennoch angezeigt,

  1. sollte sie möglichst kurz vor dem Beginn der der Kernsperrfrist erfolgen,
  2. darf sie Gaben von 10, maximal 15 m³ je Hektar nicht überschreiten,
  3. sollte sie nur auf geschlossenen, leistungsfähigen Narben erfolgen,
  4. muss sie als Frühjahrsdüngung im nächsten Jahr angerechnet werden (N-Menge entsprechend Anlage 3 der DüV) ,
  5. darf sie nicht auf flachgründigen karstigen, sandigen Standorten erfolgen und nicht in Flussauen, die im Winter regelmäßig überflutet werden,
  6. darf sie nicht auf Beständen mit über 30 % Leguminosen-Anteil erfolgen.

Ein LLH-Leitfaden zur Umsetzung der neuen Dünge-Verordnung ist in Vorbereitung.