Unterbesetzung im Bauamt

 

Die CDU-Fraktion hat in der letzten Gemeindevertreter-sitzung die Stellenfreigabe der im Haushalt bereits geplanten Stelle für das Bauamt abgelehnt.

 

Dass ist umso unverständlicher, wenn man auf die Klagen der Ortsbeiräte hört. In fast jeder Sitzung, egal bei welchem Ortsbeirat, wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Maßnahmen für den Ortsteil noch nicht umgesetzt sind oder noch nicht angefangen wurden.

Und hierbei handelt es sich nicht nur um IKEK-Projekte, sondern um ganz alltägliche Anliegen oder dringende Sanierungen.

 

Das Ergebnis der Organisationsanalyse für die Gemeindeverwaltung, die uns vor der letzten Gemeinde-vertretersitzung vorgestellt wurde, ist eindeutig:

 

Wir brauchen eine zusätzliche Stelle im Bauamt.

 

Als der Haupt- und Finanzausschuss diese generelle Untersuchung vorgeschlagen hat und nicht wenig Geld für diese im Haushalt eingeplant wurde, war ganz klar, was auch immer dabei heraus kommt, wird umgesetzt.

Die Überlastung des Bauamtes ist an allen Ecken und Enden greifbar.

Sie führt zu Verzögerungen und kann Fehler provozieren, die die Gemeinde teuer zu stehen kommen.

Wir wollen effizientes Arbeiten in der Verwaltung.

Dazu gehört aber auch unsere Fürsorgepflicht gegenüber unserem Personal. Wir müssen für eine ausreichende Stellenbesetzung sorgen.

Die hohe Krankheitsquote hat durchaus mit Überarbeitung etwas zu tun. Daraus resultieren dann wieder ca. 1.600 Überstunden, die abgefeiert werden wollen.

Auch hinsichtlich der zukünftigen Veränderungen im Personalstamm durch Renteneintritt oder Schwangerschaften sind wir gut beraten, eine ausreichende Personaldecke zu haben.

 

Der Personalrat hat in einem Schreiben an den Ältestenrat die Schwierigkeiten und Versäumnisse der letzten Jahre noch einmal verdeutlicht und dringend um Abhilfe gebeten.

 

Was also hindert uns immer noch daran, die bereits im Haushalt geplante Stelle sofort freizugeben, damit eine Ausschreibung erfolgen kann.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass so eine Stelle ja auch nicht von heute auf morgen besetzt werden kann.

 

Wir haben für die Freigabe von „nur“ einer Stelle gestimmt. Es ging nicht um die 1,482 Stellen, die die Analyse ergeben hat.

 

Wir können also über die fehlenden 0,482 Stellen immer noch diskutieren, wie wir damit umgehen wollen.

 

Nach der Abstimmung erklärt der Bürgermeister gegenüber dem Vorsitzenden, dass er dem soeben gefassten Beschluss gemäß § 63 1 S. 2 HGO widerspricht, da dieser das Wohl der Gemeinde gefährden würde.

 

Dies hat zu Folge, dass über die Angelegenheit in einer neuen Sitzung der Gemeindevertretung nochmals zu beraten ist.