Zukünftig keine Straßenausbaubeiträge mehr!

 

Was lange währt, wird endlich gut

 

 

Am Mittwoch hat die Gemeindevertretung die Aufhebung der Straßenausbau-Beitragssatzung beschlossen

 

Seit mehreren Jahren setzen wir uns für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein. Die verschiedensten Varianten der Finanzierung der Straßensanierung wurden besprochen. Letztendlich war klar, dass die Finanzierung über den Gemeinde-haushalt, also über die Grundsteuer die beste Lösung ist.

Leider wurde das in der Vergangenheit von der CDU-Fraktion nicht mitgetragen und blockiert.

Inzwischen hat aber offensichtlich ein Umdenken bei einigen stattgefunden.

So konnte am Mittwochabend bei der Gemeindevertretersitzung mit großer Mehrheit die Aufhebung der alten Regelung beschlossen werden.

 

Hier das Statement der OBH-Fraktion dazu:

 

Das Thema Straßensanierung und Anliegerbeiträge, geregelt durch unsere Straßenbeitragssatzung, begleitet uns jetzt schon in der zweiten Legislaturperiode.

Der Umfang der Maßnahmen wird uns bewusst, wenn wir die Ergebnisse der Straßenbefahrung von 20219 anschauen.

Besser geworden ist seitdem nicht viel, eher sind neue Schäden dazu gekommen.

Ein weiteres Thema, das uns schon länger beschäftigt, ist die Arbeitseffizienz der Verwaltung.

Hier können wir viel Arbeit - und damit Personalstunden -

und damit Kosten sparen, wenn wir auf die Finanzierung

durch die Grundsteuer umstellen.

Damit wird die finanzielle Belastung für die Bürgerinnen und Bürger schon mal niedriger.

Auch ist es leichter, jährlich kleine Beträge zu zahlen, als auf einen Schlag eine große Summe aufbringen zu müssen, vor allem, wenn man an mehrere Straßen angrenzt.

Die Straßensanierungen werden dann komplett aus dem Haushalt finanziert und nicht nur zum Teil, wie bisher.

Ja, auch bisher haben wir im Durchschnitt 50% der Kosten im Haushalt gehabt.

Der Bedarf kann jährlich bei der Haushaltsplanung ermittelt werden.

Dadurch hat die Gemeindevertretung immer die Möglichkeit der Einflussnahme auf den Umfang, und auch die Kontrolle über die Umsetzung der Maßnahmen.

Wir sind eine Kommune – das Wort kommt aus dem lateinischen und bedeutet „allgemein, gemeinschaftlich“,

und so sollten wir auch die Lasten der Gemeinde tragen – gemeinschaftlich auf den Schultern aller.

 

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CDU blockiert weiterhin die dringend benötigte Stelle

im Bauamt

 

Auch bei der letzten Gemeindevertretersitzung wurde durch die Blockadehaltung der CDU-Fraktion die Freigabe der dringend benötigten Stelle im Bauamt verhindert.

 

Eine Begründung dafür wurde nicht gegeben.

 

Unsere Stellungnahme dazu finden Sie unter Aktuelles.

 

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Wie ist das eigentlich

mit der Gewerbesteuer?

 

Steuerermäßigung bei Einkünften

aus Gewerbebetrieb, § 35 EStG

 

Die Gewerbesteuer wird im Rahmen der Einkommensteuer pauschal angerechnet, um Einzelunternehmen und Personengesellschaften steuerlich mit Kapitalgesellschaften gleichzustellen.

 

Kapitalgesellschaften unterliegen einer Gesamtsteuerbelastung aus Körperschaftsteuer (15 %) und Gewerbesteuer.

 

Im Gegensatz dazu könnten die Einkünfte von Einzelunternehmen und Personengesellschaften ohne die Anrechnung mit dem individuellen Einkommensteuersatz von bis zu 45 % belastet werden.

 

Die pauschale Anrechnung der Gewerbesteuer gemäß § 35 EStG reduziert diese steuerliche Ungleichheit.

 

Die Regelung zur Anrechnung wurde mit der Unternehmenssteuerreform 2000 eingeführt und gilt seit dem Veranlagungszeitraum 2001.

 

Ab dem Veranlagungszeitraum 2020 beträgt die Anrechnung das Vierfache des Gewerbesteuermessbetrags (§ 35 Abs. 1 Satz 1 EStG).

 

Allerdings darf die Anrechnung nicht höher sein als die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer (§ 35 Abs. 1 Satz 5 EStG).

 

 

 

Stellungnahme der OBH Fraktion 

zu den Gemeindesteuern

 

In 2022 lag die Inflationsrate bei 7,9% und in 2023 waren es 5,9%. 

 

Die Grundsteuern A und B sind fixe Steuern, die sich nicht von alleine anpassen.

Anders die Gewerbesteuer, die gewinnabhängig ermittelt wird. Zweidrittel unserer Gewerbetreibenden sind Personengesellschaften, die die abgeführte Gewerbesteuer

zu 100% von der Einkommenssteuer abziehen

können, was für diese also zu keiner finanziellen Mehrbelastung führt.

 

Es erfolgt ein direkter Zufluss der Steuer in die Gemeindekasse und nicht nur der Anteil aus der Einkommenssteuer.

Das andere Drittel sind Kapitalgesellschaften, die nur mit 15 % Körperschaftssteuer und 0,825 % Solidarzuschlag belastet sind und darüber hinaus andere Vorteile genießen.

 

Von 2008 bis 2015 wurden die Hebesätze, bis auf 2012, jedes Jahr verändert. Mal die Gewerbesteuer, mal die Grundsteuer B mal alle drei.

In den dann folgenden 7 Haushaltsjahren war der Satz konstant – hätten wir jedes Jahr nur den Inflationsausgleich aufgeschlagen, sprächen wir schon 2022 über 391 %Punkte für die Grundsteuern.

Die Erhöhung in 2022 um nur 20 %Punkte auf 380 war daher mehr als vertretbar.

Die letzte Erhöhung mit CDU-Mehrheit 2015 betrug immerhin 50 %Punkte und 2010 sogar 60 %Punkte.

Legt man die  Inflationsrate von 2022 zugrunde, hätte die Grundsteuer 2023 auf 410 %Punkte steigen müssen und bei den 5,9% Inflation in 2024 sogar auf 434 %Punkte.

Wir halten es für leichter, jedes Jahr ein bisschen mehr zu zahlen, als auf einen Schlag dann einen großen Brocken schlucken zu müssen.

 

Darüber sollten wir auch in den nächsten Jahren nachdenken.